OTS0148   6. Feb. 2012, 13:42

Wieso wird Kirche von Sparpaketen stets ausgespart?

1250 Kirchenbedienstete werden aus Steuermitteln bezahlt


Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die jährlichen
Staatsausgaben für die Kirchen in Österreich sich auf geschätzte 2
Milliarden (ohne Gesundheitsbereich) jährlich belaufen:
http://www.ots.at/redirect/kircheundstaat

Das sei "mit Sicherheit zu hoch", sagt Michael Prüller, Sprecher
der Diözese Wien. Die Kirche habe zwar keine eigenen Schätzungen,
aber diese Summe sei auf jeden Fall zu hoch gegriffen.
"Verwunderlich" findet Niko Alm von der Initiative gegen
Kirchenprivilegien diese Aussage. "Beim Thema Kirchenfinanzen
herrscht trotz der enormen Summen völlige Intransparenz,
offensichtlich auch in den eigenen Reihen. Trotzdem will Prüller
wissen, dass die angegebene Summe jedenfalls zu hoch sei. Während der
Staat bei Bildung und Sozialem massiv einspart, werden die
Kirchenpfründe nicht angetastet." Auch 1250 Kirchenbedienstete
(Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV,
4. Gehaltsstufe) werden jedes Jahr aus Steuermitteln finanziert, es
stellt sich die Frage, warum die Kirche hier ihre Mitarbeiter nicht
selbst bezahlt.

R.k. Kirche: Verjährung gilt für Missbrauch nicht für Privilegien

Und Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher
Gewalt ergänzt: "Die Kirche lässt sich ja eine "Entschädigung" für
den, schon unter Joseph des Zweiten, enteigneten Religionsfonds
zahlen, obwohl sie dafür durch die Einführung der Kirchensteuer
längst entschädigt wurde. Diese jährlichen Zahlungen sind
unbefristet, indexangepasst und verjähren nicht. Anders bei den
tausenden Opfern kirchlicher Gewalt: hier wurde geleugnet,
systematisch vertuscht und jetzt, wo die ersten Betroffenen Klagen
einbringen wollen, will man sich, trotz klarer Beweislage und
Geständnisse, hinter der Verjährung verstecken." Rothwangl fordert
Kardinal Schönborn daher auf, im Falle zivilrechtlicher Klagen auf
den Verjährungseinwand zu verzichten. "Das hatte der Kardinal
ursprünglich angekündigt, doch nun wendet sein Anwalt zum
wiederholten Male die Verjährung ein. Herr Kardinal, stehen Sie im
Interesse der Gerechtigkeit zu ihrem Wort!"

www.kirchen-privilegien.at
www.betroffen.at

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0148 2012-02-06 13:42 061342 Feb 12 PUR0001 0297



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