• 06.02.2012, 13:20:47
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Neuregelung der Inskription bringt bessere Planbarkeit für Unis und Verbesserungen für Studierende

Vorverlegung der Inskriptionsfrist geht in Begutachtung - Minister Töchterle und Ministerin Schmied betonen den hohen Stellenwert der Studienberatung

Wien (OTS) - "Die Neuregelung der Inskription an den Universitäten
bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und
Verbesserungen für (angehende) Studierende", so Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Die zwischen den
Koalitionsparteien erzielte Einigung über eine Gesetzesänderung auf
Basis von Gesprächen mit Uniko und ÖH zur Vorverlegung der
Inskriptionsfrist ist ab heute in Begutachtung.

Auch zum Ausbau der Studienberatung gibt es eine Einigung.
Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied bekräftigt deren hohen
Stellenwert: "Der Ausbau der Studienberatung soll sicherstellen, dass
Studienwahlentscheidungen besser begleitet werden und die
individuellen Potentiale der jungen Menschen entsprechend ihrer
Fähigkeiten und Neigungen entfaltet werden können. Ab 2015 wird die
verpflichtende Studienwahlberatung somit eine Zulassungsvoraussetzung
für die Inskription zu einem Studium sein."

Die im vergangenen Wintersemester erstmals durchgeführte Voranmeldung
hat nicht zum gewünschten Ziel der erhöhten Planbarkeit geführt und
wird ab dem kommenden Wintersemster durch eine prognosestärkere
Regelung abgelöst: Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige
Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium
endet künftig österreichweit am 5. September (für das Wintersemester)
bzw. am 5. Februar (für das Sommersemester). Damit bekommen
Studierende und Universitäten ein Mehr an Planungssicherheit. Die
Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu
einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit
Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese
Fristen nicht. Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate
nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit
einheitlich. Die Zulassungsfrist hat dabei mindestens acht Wochen zu
betragen.

Durch die Definition eines engen Ausnahmekatalogs, der von der
Österreichischen Hochschülerschaft und der Österreichischen
Universitätenkonferenz mit ausgearbeitet wurde, werden Härten in
Einzelfällen abgemildert. Diese können dann in der Nachfrist (im
Wintersemester: 30. November, im Sommersemester: 30. April)
inskribieren. Zu diesen Ausnahmen zählen:
1. Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der
Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium,
sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August,
für das Sommersemester erst nach dem 1. Februar vorliegt;

2. Erlangung der Allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester
erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 1.
Februar;

3. bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines
freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August bzw. 1. Februar
der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der
Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist
abgebrochen oder unterbrochen wurde;

4. Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die
Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad
des Versehens trifft;

5. Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder
Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen
Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;

6. Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes
aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der
allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;

Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist
erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie
zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription
ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie
bisher.

Eine qualitative Verbesserung gibt es auch für Doktoratsstudierende:
Ihnen wird künftig ermöglicht, tagesaktuell zum Studium zugelassen zu
werden, sodass Wartezeiten für Studierende vermieden werden. Weiters
gibt es eine Verbesserung für Studierende aus Drittstaaten. Bisher
mussten sie ihre Unterlagen bis zum 1. September/1. Februar bei der
Universität eingereicht haben. Hier wird nun die Regelung angeglichen
und die neue Inskritpionsregelung gilt für alle Studierenden
gleichermaßen. "Es ist sehr erfreulich, dass solch eine qualitative
Verbesserung sowohl für die Universitäten, als auch für die
Studierenden im Diskurs mit allen Beteiligten ermöglicht wurde", so
Ministerin Schmied und Minister Töchterle.

Betreffend Studienberatung haben sich die Minister geeinigt, die
Beratungsinstrumente zuerst qualitativ auszubauen, bevor die
Verordnung, die die Verpflichtung regeln wird, im Jahr 2015
rechtsgültig wird. Der Ausbau umfasst:

- Ausbau des Programms "Studienchecker" (BMUKK, BMWF)
- Ausbau "ÖH-Maturant/inn/enberatung"
- Ausbau "Studieren probieren" mit der ÖH
- seit 1. Dezember: Studienwahl.at neu
- Kooperation mit dem Bundesheer

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
   Minoritenplatz 5, 1014 Wien
   Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger
   Tel.: +43 1 531 20-9014
   mailto: [email protected]
   www.bmwf.gv.at
   
   Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 
   Pressesprecher: Josef Galley 
   Tel.:  +43 1 53120-5019 
   mailto:[email protected] 
   bmukk.gv.at

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