- 06.02.2012, 13:03:54
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Pistenunfall: Hubschrauberbergung kostet bis zu 4.000 Euro
AKNÖ-Erhebung in 23 österreichischen Schiorten JETZT ONLINE
Wien (OTS/AKNÖ) - Jährlich verletzen sich tausende SchifahrerInnen
schwer und müssen mit der Rettung oder mit dem Hubschrauber ins
Spital gebracht werden. Eine von der AKNÖ durchgeführte Umfrage in 23
österreichischen Schigebieten zeigt, dass dabei horrende Kosten
entstehen können. "Wir wollen daher den Schifahrern die Gelegenheit
geben, sich vorab zu informieren", sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag.
Josef Fraunbaum.
Bis zu 4.000 Euro kann es kosten, wenn ein Notarzthubschrauber einen
Verletzten nach einem Schiunfall ins Spital bringt. Auch wenn man
keinen Hubschrauber braucht, kann die Bergung bis zu knapp 1.000 Euro
ausmachen. Das ergibt eine Umfrage der AKNÖ in 23 Schiorten
Österreichs. "Die Betroffenen müssen die Rechnung meist selbst
bezahlen", erklärt AKNÖ-Experte Josef Fraunbaum, denn "Ein Schiunfall
ist ein Sportunfall. Da darf laut Gesetz die Gebietskrankenkasse
nicht die Kosten für die Beförderung ins Tal oder den Transport ins
Spital übernehmen." Die Rechnung bekommen in dem Fall die
Unfallopfer.
Schibegeisterte sollten vorsorgen, rät Fraunbaum: "Beim Alpenverein
oder den Naturfreunden ist eine Versicherung bei der Mitgliedschaft
dabei, ebenso kann das bei Automobilklubs der Fall sein." Häufig gebe
es auch bei Kreditkarten eine Zusatzversicherung: "Man sollte sich
die Geschäftsbedingungen genau ansehen." In wenigen Schigebieten gibt
es auch die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Schipass eine
kostengünstige Versicherung abzuschließen: "Lech und St. Anton
bieten zum Schipass eine zusätzliche Versicherung an, die auch die
Hubschraubertransportkosten inkludiert. Eine derartige Versicherung
kostet zwischen 8 und 25 Euro."
"Es sollte für Schiorte zur Selbstverständlichkeit werden, für ihre
verunfallten Gäste entsprechend Vorsorge zu treffen. Orte, die noch
nicht in der Erhebung aufscheinen, können sich bei der AKNÖ eintragen
lassen", sagt Fraunbaum.
Die Ergebnisse der Erhebung finden Sie auf noe.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
AKNÖ, Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht
Mag. Josef Fraunbaum
Telefon: 01 58883 1418
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