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OTS0108   6. Feb. 2012, 12:12

FMA veröffentlicht "Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz und Emittenten-Compliance-Verordnung"


Da im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum
Teil gravierende Mängel in der Compliance-Organisation festgestellt
wurden, hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA ein
"Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz 1989
und ECV 2007" veröffentlicht. Dieses Rundschreiben erläutert
praxisbezogen wie bei einem Emittenten die Compliance-Organisation
gesetzeskonform und zielgerichtet umzusetzen ist.

Zusätzlich wird mit einer Novelle der
"Emittenten-Compliance-Verordnung 2007" (ECV 2007) der Begriff der
"compliance-relevanten Information" neu eingeführt. Dieser umfasst
neben Insider-Informationen auch sonstige "vertrauliche kurssensible
Informationen", selbst wenn noch nicht alle Eigenschaften der
Insiderinformation erfüllt sind. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass nicht öffentliche unternehmensinterne Vorgänge mit potentieller
Kursrelevanz in einer Frühphase in die Compliance-Organisation des
Emittenten einbezogen werden.

Das Rundschreiben erläutert anschaulich und praxisbezogen, wie
eine unternehmensinterne Compliance-Richtlinie zu gestalten ist, wie
die Compliance-Organisation aufzubauen ist, und welche Rechte und
Pflichten sowie welche Stellung im Unternehmen dem in den meisten
Fällen gesetzlich verpflichtend einzurichtenden Compliance Officer
zukommen. Es wird detailliert erläutert, wann und wie
Vertraulichkeitsbereiche einzurichten sind, und wie bei der
Weitergabe compliance-relevanter Informationen vorzugehen ist.

Ausführlich wird auch dargestellt, wie eine
Vertraulichkeitserklärung zu verfassen ist, damit diese ordnungsgemäß
und gesetzeskonform ist. Darüber hinaus wird erklärt, in welchen
Fällen Sperrfristen und Handelsverbote zu verhängen sind, und unter
welchen Bedingungen Ausnahmen davon genehmigt werden können.
Schließlich wird noch dargestellt, welche Compliance-Schulungen bei
Emittenten durchzuführen sind.

Den Volltext des Rundschreibens finden Sie als Download auf der
FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/rundschreiben

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0108 2012-02-06 12:12 061212 Feb 12 FMA0001 0249



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