- 06.02.2012, 11:57:10
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Seniorenrat weist Behauptungen der Parteienfinanzierung zurück
Seniorenorganisationen sind förderungswürdige Interessenvertretungen
Wien (OTS) - Der heutige Bericht im Ö1-Morgenjournal zum Thema
"Allgemeine Seniorenförderung" ist irreführend und unvollständig. Die
Behauptung der verdeckten Parteienfinanzierung ist entschieden
zurückzuweisen.
Sowohl Seniorenratspräsident Dr. Andreas Khol als auch
Seniorenratspräsident Karl Blecha haben dem Redakteur des ORF,
Kappacher, in allen Einzelheiten über gesetzliche Grundlage, strenge
Förderrichtlinien, Kontrolle durch Seniorenrat und Sozialministerium,
die nachprüfende Kontrolle des Rechnungshofes und die Transparenz der
Vorgänge hingewiesen. Nicht davon wurde im Beitrag berücksichtigt.
Der Bund stellt nach dem Bundes-Seniorengesetzes jährlich für
jede/n Seniorin/en in Österreich einen Betrag von 1 Euro zur
Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung von Seniorinnen
und Senioren als Allgemeine Seniorenförderung dem Österreichischen
Seniorenrat zur Verfügung. Rund 1,75 Millionen Euro werden über den
Österreichischen Seniorenrat dadurch jährlich den
Seniorenorganisationen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, als
Förderung zur Verfügung gestellt. Darüber werden Förderverträge mit
den Organisationen abgeschlossen. Die Höhe der Forderung der
jeweiligen Organisation ist von der Mitgliederzahl und den
Aktivitäten des Vorjahres abhängig.
Die Seniorenorganisationen erhalten Mittel aus der Allgemeinen
Seniorenförderung nur entsprechend den Förderverträgen und bei
Nachweis der Leistungserbringung von Einzelprojekten und über ihre
Aktivitäten in den genannten Bereichen der Beratung, Information und
Betreuung an den Österreichischen Seniorenrat. Dies erklärt auch die
unterschiedliche Höhe, da der Österreichische Pensionistenverband
395.000 Mitglieder (inklusive Betreute), der Österreichische
Seniorenbund 305.000 Mitglieder, der Österreichische Seniorenring
45.000 Mitglieder, die Grünen SeniorInnen und die Seniorenplattform
des BZÖ hingegen nur wenige Mitglieder haben.
Der Österreichische Seniorenrat berichtet in Folge jährlich an das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die
ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel wird entsprechend den
Richtlinien jährlich umfassend geprüft und anerkannt. Die Allgemeine
Seniorenförderung unterliegt überdies der übergeordneten Prüfung
durch den Rechnungshof.
Festgehalten wird, dass es sich daher hier um keine Subvention
sondern um eine zielgruppennahe, soziale und transparente Förderung
handelt. Aktivitäten im Zusammenhang mit Wahlveranstaltungen und
Veranstaltungen politischer Parteien und sonstige parteipolitische
Aktivitäten sind entsprechend den Richtlinien ausdrücklich auf keinen
Fall förderbar.
Der Vorwurf einer verdeckten Parteienfinanzierung entbehrt daher
jeder Grundlage und ist als unseriös zurückzuweisen.
Seniorenorganisationen sind keine Parteien sondern
Interessenvertretungen.
Zahlen und Daten zur Allgemeinen Seniorenförderung sind seit jeher
auf der Homepage des Seniorenrates offengelegt
(http://www.seniorenrat.at/daten) und sollten somit auch für
ehemalige Rechnungshofpräsidenten oder ORF-Redakteure auffindbar und
verständlich sein.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465
mailto:[email protected]
http://www.seniorenrat.at
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