OTS0051   6. Feb. 2012, 10:15

Windkraftmasterplan ersetzt nicht strenge Einzelprüfung!

Makor: "Windenergie ist unverzichtbare Säule im 'erneuerbaren Energiemix'"!


Der "Windkraftmasterplan OÖ" darf nach Ansicht des
Energiesprechers der SPÖ im Landtag, Christian Makor, keinesfalls
eine strenge behördliche Prüfung jedes einzelnen eingereichten
Windkraftprojektes ersetzen. Kleinräumige topologische Besonderheiten
und spezifische bautechnische Eigenschaften der Anlagen machen auch
weiterhin eine detaillierte behördliche Prüfung selbst in
ausgewiesenen "Windkraft-Vorrangzonen" notwendig. "Klare gesetzliche
Regeln sollen Konflikte mit Mensch und Natur vermeiden", so
Landtagsabgeordneter Makor

Die Ausweisung einer Vorrangzone darf keinesfalls als blinder
Persilschein für Windräder missverstanden werden, die behördlich nur
noch durch gewunken werden, so Makor.
Schließlich stellt die Errichtung einer Windkraftanlage einen
dauerhaften Eingriff in zumeist sensible Lebensräume für Mensch und
Natur dar, der nur nach sorgfältiger Abwägung aller Schutzinteressen
akzeptiert werden kann.

Für SPÖ-Energiesprecher Makor stellt der Windkraftmasterplan, der
heute, 6. Februar 2012, der Landesregierung zur Kenntnis gebracht
wird aber trotzdem eine zwar letztlich rechtlich unverbindliche, aber
wichtige Orientierungsgrundlage für den Ausbau der Windenergie dar
und reduziert durch die Ausweisung von "Tabuzonen" die Gefahr eines
ungeordneten Wildwuchs. Makor: "Die Windkraft ist eine unverzichtbare
Säule der künftigen Versorgung Oberösterreichs mit erneuerbarer
Energie. Sie ist nicht nur als Energieträger relevant, sondern bietet
auch Potential für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Aus diesen
Gründen spricht sich die SPÖ Oberösterreich für einen selektiven
Ausbau der Windenergie in Oberösterreich unter strenger
Berücksichtigung wesentlicher Qualitätskriterien aus, die in den
nächsten Tagen auch im Rahmen der Novelle des ElWOG gesetzlich
verankert werden müssen."

So sei neben einer Mindest-Energie-Effizienz von Windkraftanlagen vor
allem auch die Festschreibung von an der Größe der Anlage
orientierten Mindestabständen zu den nächstgelegenen Siedlungen -
strenger als im Masterplan vorgesehen - zu definieren.

Aus Sicht der SPÖ hat dafür der oberösterreichische Umweltanwalt
einen ebenso strengen, wie praktikablen Vorschlag eingebracht, der im
Rahmen der anstehenden ElWOG-Novelle unterstützt wird:

bis 1 MW: 500 m Mindestabstand
bis 2 MW: 900 m Mindestabstand
über 2 MW: 1.200 m Mindestabstand
Strenge naturschutzrechtliche Vorgaben bei der Genehmigung sollen auf
die Fauna (Vogelzüge, Wildwechsel...) und Flora besondere Rücksicht
nehmen. An Windkraftstandorte in geschlossenen naturnahen
Waldgebieten bzw. hochalpinen Regionen sind besonders hohe
Naturschutzanforderungen zu stellen.

Das Mitspracherecht der Standortgemeinde soll weiterhin über die
Instrumente der Raumordnung und des Baurechts erhalten bleiben,
fordert der Landtagsabgeordnete.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0051 2012-02-06 10:15 061015 Feb 12 DS40001 0372



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Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313

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