Metalltechnik: Fristverlängerung für Umsetzung der ÖNORM EN 1090 erreicht;
Erfolgreiche gemeinsame Initiative der Bundesinnung und des Deutschen Metallverbandes
Wien (OTS/PWK084 ) - In Sachen Fristverlängerung für die
Umsetzung der ÖNORM EN 1090 erhalten die heimischen Metallbetriebe
nun eine Atempause: Bis Juli 2012 hätten diese eine Zertifizierung
gemäß ÖNORM EN 1090 erlangen müssen - nun wurde diese Frist bis zum
30. Juni 2014 verlängert.
Die Bundesinnung der Metalltechniker hat mit Unterstützung des
europäischen Verbandes EMU und des deutschen Metallverbandes
erreicht, dass von der Europäischen Kommission die Frist um 2 Jahre
verlängert wurde, um den Betrieben auch ausreichend Zeit für die
Zertifizierung zu geben.
Dies bedeutet allerdings keine Aufhebung der EN 1090, sie gilt
bereits jetzt. Ausführungen nach EN 1090 können daher vom jeweiligen
Auftraggeber verlangt werden. Die Betriebe haben nun aber bis
1.7.2014 Zeit, die werkseigene Produktionskontrolle durch eine
akkreditierte und notifizierte Stelle vorzunehmen und bis dahin die
CE-Kennzeichnung zu erlangen. Von Seiten der Bundesinnung werde den
Betrieben daher "dringend empfohlen", die nötigen Schritte,
beispielsweise die Ausbildung der Schweißaufsichtsperson für die
jeweilige Ausführungsklasse, möglichst rasch in Angriff zu nehmen.
ON-Regel zu den Ausführungsklassen:
für die Ausführungsklasse 1 reicht die Meisterprüfung
Auf Initiative der Bundesinnung der Metalltechniker wurde zur
Umsetzung der EN 1090 die ON-Regel 21090 erarbeitet. Diese ist ein
Leitfaden für die Zuordnung der Bauteile, Tragwerke, Bauwerke zu den
vier Ausführungsklassen im Stahl- und Verbundbau. Grundsätzlich gilt:
Je höher die Ausführungsklasse, desto höher die Anforderungen, wobei
für die niedrigste Ausführungsklasse 1 die Meisterprüfung ausreicht.
Neben Klarstellungen zur EN 1090, liefert die ON-Regel vor allem
eine detaillierte Zuordnung von Tragwerken und Bauwerken zu den
Ausführungsklassen und eine Tabelle zur Aufschlüsselung der
unterschiedlichen Überwachungsstufen.
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist wird es angesichts der immer
noch geringen Zahl an akkreditierten Zertifizierungsstellen
realistischer, die Anforderungen der EN 1090 zeitgerecht erfüllen zu
können. Andererseits konnte mit der Verabschiedung der ON-Regel der
Stellenwert der Meisterprüfung hervorgehoben werden. (US)
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