OTS0229   2. Feb. 2012, 16:31

BMF zu Aktenübermittlung an U-Ausschuss

Großteil der Unterlagen bereits umgehend nach Erhalt des Beweisbeschlusses übermittelt


Das Finanzministerium wurde - wie alle anderen
Stellen auch - im Zuge des laufenden Untersuchungsausschusses zur
Klärung von Korruptionsvorwürfen aufgefordert, ehestmöglich alle
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zu einer umfassenden
Aufklärung der Beweisthemen zweckdienlich sind.

Der betreffende Beweisbeschluss erging am 28. November 2011 an das
Bundesministerium für Finanzen. Bereits wenige Tage später, am 6.
Dezember 2011, begann das Finanzministerium mit der
Aktenübermittlung, die auch seitens der Parlamentsdirektion
dokumentiert wurde. Das BMF war damit das erste Bundesministerium,
das Unterlagen an das Parlament sendete. In diesem Zusammenhang sei
erwähnt, dass 60 Prozent der Unterlagen bereits vor Weihnachten
übermittelt wurden. Insgesamt wurden bis dato 55 CDs und drei DVDs
mit zehntausenden eingescannten Akten und Dokumenten übergeben.

Das BMF hat damit alle dezidiert angeforderten und verfügbaren Akten
zu den jeweiligen Themenbereichen sowie dem ergänzenden
Beweisbeschluss ehestmöglich und nahezu vollständig übermittelt.
Lediglich in den Bereichen wo der Beweisbeschluss derzeit noch nicht
eindeutig geklärt ist (z. B. Steuerstrafakten auf Grund des
Steuergeheimnisses) fehlen noch Unterlagen, die nach Klärung der
Rechtslage jedoch umgehend zugesandt werden. Nach derzeitigem Stand
wurden bereits mehr als 95 Prozent aller angeforderten Dokumente
übermittelt.

Jegliche Behauptungen, das BMF käme seinen Auskunftspflichten
gegenüber dem Parlament nicht nach, werden daher entschieden - in
Hinblick auf die allseits nachvollziehbare Faktenlage -
zurückgewiesen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0229 2012-02-02 16:31 021631 Feb 12 NFI0001 0239



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