Angabe der Passnummer notwendig, um Manipulationen auszuschließen
Wien (OTS/SK) - Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) wird
die EU ab 1. April 2012 um ein wichtiges Instrument direkter
Demokratie bereichert. Das stellte SPÖ-Verfassungssprecher Peter
Wittmann am Donnerstag im Verfassungsausschuss fest. "Die Europäische
Bürgerinitiative gibt den Bürgerinnen und Bürgern erstmals ein Mittel
in die Hand, um die europäische Politik aktiv mitzugestalten. Durch
die Europäische Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger die
EU-Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlages auffordern und so
aktuelle politische Themen auf die Tagesordnung der EU setzen",
erläuterte Wittmann. Damit sich die Europäische Bürgerinitiative zu
einem glaubwürdigen und respektierten Instrument der europäischen
Politik entwickeln kann, wird - um Manipulationen auszuschließen -
für Österreich festgelegt, dass der Vermerk der Passnummer
erforderlich ist. "Nichts schadet der Glaubwürdigkeit und
Durchsetzungsfähigkeit dieses direkt-demokratischen Instruments mehr,
als Zweifel an ihrer Echtheit und Korrektheit", so Wittmann. ****
Mit der Praxis, die Angabe der Pass- oder Personalausweisnummer
vorzusehen, um die Echtheit der abgegebenen Stimme sicherzustellen,
steht Österreich nicht allein in Europa, führte Wittmann weiter aus.
"Insgesamt verlangen 18 EU-Staaten die Angabe einer persönlichen
Identifikationsnummer. Die Angabe der Pass- oder
Personalausweisnummer schafft die richtige Balance zwischen
Sicherheit und Einfachheit", bekräftigte Wittmann.
Das durch den Vertrag von Lissabon geschaffene Mittel der
Europäischen Bürgerinitiative soll ab 1. April 2012 Anwendung finden.
Die grundlegenden Regeln wurden vom Europäischen Parlament und den
Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union
festgelegt. So bedarf eine EBI wenigstens sieben Initiatoren aus
sieben Mitgliedstaaten und eines Themas, für das die Europäische
Kommission zuständig ist, um zugelassen zu werden. Ist die EBI
zugelassen, haben die Initiatoren ein Jahr Zeit, um insgesamt eine
Millionen gültiger Stimmen einzusammeln. Dabei muss in wenigstens
einem Viertel der EU-Länder eine für jedes Land individuell
festgelegte Mindestanzahl an Stimmen erreicht werden. In Österreich
müssen mindestens 14.250 Stimmen gesammelt werden. (Schluss) mo/mis
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Tel.: 01/53427-275
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