• 02.02.2012, 15:24:33
  • /
  • OTS0213 OTW0213

Musiol: Grüne erreichen Verbesserungen für die Europäische BürgerInneninitiative

Erster Erfolg für mehr direkte Demokratie in Europa

Wien (OTS) - Soeben hat der Verfassungsausschuss des
Einführungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative mit den Stimmen
der Grünen beschlossen. Damit ist der Weg für den Start der ersten
Europäischen Bürgerinitiativen ab 1.4. geebnet. Den ursprünglich von
SPÖ und ÖVP eingebrachte Gesetzesantrag konnten die Grünen in
intensiven Verhandlungen mit den Regierungsparteien noch entscheidend
verbessern. " Wir haben es geschafft dass die Europäische
Bürgerinitiative in Österreich als ersten Schritt eine taugliche Form
erhält. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Regierungsparteien
auf diesem Ergebnis ausruhen können. Wir werden für weitere
Verbesserungen kämpfen", stellt Daniela Musiol, Verfassungs- und
Demokratiepolitische Sprecherin der Grünen fest.

Österreich ist eines jener Länder, das sowohl bei der Online- als
auch bei der Straßensammlung nach der EU-Verordnung als
Unterstützungserfordernis neben Namen, Geb.Datum, Adresse und
Signatur auch den Nachweis einer Reisepass- oder
Personalausweisnummer verlangt. "Dies schließt all jene von ihrem
demokratischen Recht aus, die weder einen Pass noch einen
Personalausweis besitzen", sagt Musiol, "die im Ausschuss anwesende
Innenministerin konnte meine Frage nach der Anzahl der hier
Betroffenen nicht beantworten. Ich warte nun auf die Beantwortung
einer entsprechenden schriftlichen Anfrage zu diesem Thema, die ich
vor einigen Wochen gestellt habe."

Wir Grüne haben es jedenfalls in den Verhandlungen geschafft, bei SPÖ
und ÖVP ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass es hier weitere
Bemühungen geben muss, auch andere Ausweisdokumente gelten zu lassen.
Auch bezüglich der Sammelfrist ist es uns gelungen diese gegenüber
dem SP-VP Antrag auf die von der EU gesamten 12 Monate zu garantieren
und nicht durch Registrierungsvorgänge zu verkürzen. Auch für den
Rechtsschutz der Initiativen haben wir einiges erreicht. Initiativen
können v.a. bei negativer Bescheinigung durch die Behörde den VfGH
anrufen. Bezüglich der Kosten, die auf InitiatiorInnen zukommen
(Online-Sammelsystem, Übersetzungen u.a.) wird von den gehörten
ExpertInnen, die den ursprünglichen Vorbehalten der Grünen in vielen
Punkten gefolgt sind, ein Betrag von 1-2 Millionen Euro angenommen.
"Wir konnten erreichen dass sich die Regierung dafür einsetzen wird,
sich in Brüssel für die Einrichtung eines Fördertopfes für die
Unterstützung von Bürgerinitiativen stark zu machen. Die Europäische
BürgerInneninitiative ist das erste direktdemokratische Instrument
auf europäischer Ebene. Es soll allen BürgerInnen zur Verfügung
stehen und nicht nur jenen, die Geld haben," sagt Musiol.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel