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OTS0182   2. Feb. 2012, 13:35

Zinggl zur Kunstförderung in Kärnten: "Das also versteht die FPK unter Freiheit."

Das "Kärntner Maulkorbgesetz" widerspricht Grundgesetz zur Freiheit der Kunst


Kulturschaffende in Kärnten haben es schwerer als in
anderen Bundesländern. "Freie Initiativen" werden ohnehin kaum mehr
gefördert. Wenn sich Kunstschaffende aber verpflichten müssen, mit
ihrem Werk das Ansehen des Landes nicht zu schädigen, erinnert das
den Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl "nicht nur an Ungarn
sondern auch an1943. Damals wurden Autoren wie Erich Kästner
Berufsverbot erteilt, weil sie dem deutschen Reich kritisch gegenüber
standen.

Die Verfassung garantiert künstlerische Freiheit und selbst das
Kärntner Kulturförderungsgesetz von 2001 bezeichnet das kulturelle
Schaffen als frei. Maßnahmen des Landes sollen diese Freiheit
sichern. "Die Maulkorbklausel in den Förderverträgen Kärntens
widerspricht aber nicht nur dem Landesgesetz, sondern auch dem
Artikel 17a des Grundgesetzes zur Freiheit der Kunst", kritisiert
Zinggl, "es zeigt, was die Freiheitlichen unter Freiheit verstehen".

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0182 2012-02-02 13:35 021335 Feb 12 FMB0007 0155



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