- 02.02.2012, 12:46:10
- /
- OTS0150 OTW0150
Huainigg erfreut über gesetzliche Regelung der qualifizierten Freiwilligenarbeit
Mehr Jugendliche für den Sozialbereich gewinnen
Wien, 2. Februar 2012 (OTS/ÖVP-PK) - Die Freiwilligenarbeit von
Jugendlichen hat nun endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten.
Vielen Jugendlichen, die nach der Schule orientierungslos sind,
bietet u.a. das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine Form,
ehrenamtlich tätig zu sein und den Sozialbereich näher kennen zu
lernen. "Ehrenamtlichkeit ist in vielerlei Hinsicht wichtig und
wertvoll. Viele Projekte, Vereine und Organisationen würde es ohne
den Einsatz von Freiwilligen nicht geben. Gerade in unserer
materialistischen Zeit macht es Sinn, den Blick wieder etwas mehr auf
immaterielle Werte zu lenken", unterstreicht Abg. Dr. Franz-Joseph
Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, die
Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit freiwilligen Engagements.
Viele der Jugendlichen, die einige Monate Freiwilligendienst leisten,
bleiben erfreulicherweise im sozialen Bereich und können in noch sehr
jungen Jahren schon auf einen wichtigen beruflichen und persönlichen
Erfahrungsschatz zurückgreifen. "Was den Sektor der Arbeit mit
behinderten Menschen betrifft, weiß ich aus Gesprächen mit
Jugendlichen nach dem FSJ, dass sie gelernt haben, nicht nur die
Behinderung, sondern den Menschen als Ganzes wahrzunehmen. Schon
alleine deshalb sind derartige Programme unheimlich wertvoll",
ergänzt Huainigg.
Das im heutigen Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete und
per 1. Juni 2012 in Kraft tretende Freiwilligengesetz legt nun die
Rahmenbedingungen für die Absolvierung eines "Freiwilligen
Sozialjahres" (FSJ), eines "Freiwilligen Umweltschutzjahres", eines
Gedenkdienstes in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- oder
Sozialdienstes im Ausland fest.
2010/11 haben 375 Personen Freiwilligendienst geleistet. Diese und
andere Freiwilligendienste stehen ab sofort allen ab einem Alter von
17 Jahren (in Ausnahmefällen 16 Jahren) für eine Dauer von sechs bis
zwölf Monaten offen. Neben der Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung sieht das Programm verpflichtende
Taschengeldzahlungen vor. Zudem besteht der Anspruch auf
Familienbeihilfe bei unter 24-Jährigen. Nach den Erfahrungen aus
Deutschland, wo es bereits seit etwa zehn Jahren ähnliche
Gesetzesgrundlagen gibt, ist mit einer Verzehnfachung der
teilnehmenden Jugendlichen zu rechnen. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






