• 02.02.2012, 08:46:37
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  • OTS0017 OTW0017

Vergabenachprüfungsgesetz in der Begutachtung

Stellungnahmen bis 22. Februar 2012 möglich

Bregenz (OTS/VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den
Entwurf eines geänderten Vergabenachprüfungsgesetzes zur Begutachtung
versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Mittwoch, 22. Februar 2012
Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der
Landesregierung auf bzw. kann im Internet auf www.vorarlberg.at
abgerufen werden. Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder
Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen
und Änderungsvorschläge abzugeben.

Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesvergabegesetz ein neues
Vergabeverfahren vorgesehen: die Direktvergabe mit vorheriger
Bekanntmachung. Mit der vorliegenden Novelle zum
Vergabenachprüfungsgesetz sollen insbesondere jene
Rechtsschutzbestimmungen erlassen werden, die im Zusammenhang mit
dieser neuen Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung erforderlich
sind.

Daneben erfolgen noch Klarstellungen im Zusammenhang mit den
gesondert anfechtbaren Entscheidungen bei Direktvergaben und der
Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Nachprüfung
allfälliger Vergaben im Anwendungsbereich des neuen
Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2011.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20137, Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

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