- 01.02.2012, 16:26:37
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Edgar Mayer: EU-Bundesratsausschuss beschloss Subsidiaritätsrüge gegen Konzessionsvergabe-Richtlinie
Vorarlberger ÖVP-Bundesrat neuer Vorsitzender des EU-Bundesratsausschusses
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat sich in
seiner heutigen Sitzung mit einem Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates befasst und bezüglich der
Konzessionsvergabe eine Subsidiaritätsrüge beschlossen. Der Bundesrat
hat die Möglichkeit, in einer begründeten Stellungnahme darzulegen,
warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der EU nicht mit dem
Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. "Und da wir der Meinung sind,
dass die EU in diesem Zusammenhang gegen den Grundsatz der
Subsidiarität verstößt, haben wir das auch getan", erläuterte der
heute, Mittwoch, einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses
gewählte Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer. Und weiter: "Das ist
die vierte Subsidiaritätsrüge, die wir auf den Weg bringen."
Konkret geht es bei der heutigen Rüge um den Vorschlag der
EU-Kommission für eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
Dieser umfasst die Vergabe von Dienstleistungs- und Baukonzessionen.
Konzessionen unterscheiden sich von öffentlichen Aufträgen im
Wesentlichen dadurch, dass die Leistungserbringer nicht von der
öffentlichen Hand entlohnt werden, sondern sich direkt über Nutzer
der Leistung refinanzieren.
Die Kritik:
- Mit dem Richtlinienvorschlag gehe die EU-Kommission deutlich über
die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu
den Regeln für die Erteilung von Konzessionen hinaus. Aus der
EuGH-Rechtsprechung ergebe sich schon heute klar, dass Konzessionen
den Grundsätzen des europäischen Primärrechts (Nichtdiskriminierung,
Transparenz, Binnenmarkt, Wettbewerb) unterliegen. Der EuGH hat in
der Vergangenheit schon ausreichende Konkretisierungen für die
Übertragung von Dienstleistungskonzessionen sowie europaweiter
Begrifflichkeiten vorgenommen, wodurch kein - wie von der Kommission
diagnostizierter - rechtsfreier Raum vorliegt.
- Eine Umsetzung des Vorschlags könnte erhebliche Auswirkungen auf
die Strukturen kommunaler Aufgabenerbringung, vor allem im Bereich
der kommunalen Wasserwirtschaft, haben. Hier ist es gerade in
Österreich üblich, diese Aufgaben in kommunalen Kooperationsformen,
vor allem in Gemeindeverbänden, zu erbringen.
Abschließend stellte der Bundesrat fest: "Schwerwiegende Verzerrungen
des Binnenmarktes sowie ein Mangel an Rechtssicherheit und eine
Abschottung der Märkte wie von der Kommission in der Begründung des
Rechtsaktes behauptet, jedoch in keiner Weise belegt sind, kann ich
nicht feststellen." Nicht zuletzt sei darauf hinzuweisen, dass beim
Abschluss von Dienstleistungskonzessionsverträgen in der Regel keine
öffentlichen Gelder verwendet werden, da die Gegenleistung nicht
durch die öffentliche Hand, sondern durch die
Dienstleistungsempfänger direkt erfolgt.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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