• 01.02.2012, 13:15:11
  • /
  • OTS0172 OTW0172

Steinhauser: Bedenken bei Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz unverändert

Rechtsschutz müsste vollkommen neu organisiert werden

Wien (OTS) - "Trotz kleinerer Nachbesserungen beim
Sicherheitspolizeigesetz ändert sich nichts an unserer
grundsätzlichen Kritik an der Ausdehnung der erweiterten
Gefahrenerforschung auf Einzelpersonen. Sie ist überschießend und mit
schwerwiegenden Rechtsschutzdefiziten belastet", erklärt der Grüne
Justizsprecher Albert Steinhauser die Ablehnung der Novelle durch die
Grünen im morgigen Innenausschuss.

Der einzelne Bürger kann, so Steinhauser, damit durch unbedachte
Äußerungen zum potentiellen Überwachungsobjekt werden. Observation
oder der Einsatz verdeckter Ermittler mit Ton- und
Bildaufnahmegeräten sind dann auch hinsichtlich einzelner Personen
zulässige Überwachungsmethoden. Für Steinhauser sind das für eine
Demokratie weitgehende Eingriffe.

Völlig unzureichend ist für Steinhauser auch der Rechtsschutz im
Sicherheitspolizeigesetz. "Die Betroffenen werden nach derzeitigem
Stand nicht einmal nach Abschluss der Überwachungsmaßnahmen
informiert", kritisiert Steinhauser und fordert ein komplettes
Umdenken beim Rechtsschutz. "Ein Anwalt sollte in Abwesenheit des
Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen, ein Gericht entscheiden und die
Betroffenen nach Ende der Überwachungsmaßnahme informiert werden",
verlangt Steinhauser eine komplette Neugestaltung des Rechtsschutzes.
"Es ist völlig unverständlich, dass massive Rechtsschutzdefizite bei
gleichzeitigem Ausbau der Möglichkeiten der Polizei im Gesetz
enthalten sind, obwohl ExpertInnen beim parlamentarischen Hearing
das explizit kritisiert haben", schließt Steinhauser.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel