Meinl Bank: Unabhängiges Gutachten und OGH Urteil entkräften Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Wien (OTS) -
- Unabhängiger, vom Handelsgericht Wien bestellter Sachverständiger bestätigt, dass Kursschwankungen bei MEL-Zertifikaten nicht vorhersehbar waren
- Durch Rückkauf von Zertifikaten ist MEL kein Schaden entstanden
- Laut OGH Urteil durften MEL -Zertifikate bis Mitte 2007 als niedrige bis mittlere Risikoklasse eingestuft werden - Bank handelte hier korrekt
- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: "Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien in zentralen Punkten von unabhängiger Seite entkräftet."
- Justiz nun gefordert, Rechtstaatlichkeit wiederherzustellen und die Ermittlungen im Strafverfahren gegen Meinl einzustellen
Ein im Auftrag des Handelsgerichts Wien (im Verfahren zu GZ 33 Cg
51/09p; Anm.) erstelltes Gutachten des unabhängigen
Gerichtssachverständigen Dr. Peter Ipkovich entkräftet die Vorwürfe
der Staatsanwaltschaft gegen Julius Meinl sowie Organe der Meinl Bank
in zentralen Punkten. Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Dieses
Gutachten ist richtungweisend für das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren. Erneut wurde von unabhängiger Seite
festgestellt, dass die Vorwürfe gegen Julius Meinl und die Meinl Bank
jeglicher Grundlage entbehren und nichts anderes als reine
Vorverurteilungen sind. Der einzig logische Schluss ist die
Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl und
Organe der Meinl Bank. Die unabhängige Justiz ist nun gefordert,
endlich die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen."
"Durch Rückkauf von Zertifikaten ist MEL kein Schaden entstanden"
Peter Weinzierl: "Durch das vorliegende Gutachten wird bestätigt,
dass MEL durch den Rückkauf von Zertifikaten kein Schaden entstanden
ist." Der Gutachter stellt fest, dass der NAV II (="EPRA NAV", d.h.
'innerer Wert' nach EPRA-Ermittlungsmethodik, bei der
Entwicklungsprojekte nach dem Marktwert also 'fair value'
berücksichtigt werden; Anm.) die übliche Kennzahl bei Bewertungen von
Immobilienwertpapieren ist. Eine Bewertung von Entwicklungsprojekten
zum Marktwert liefert dem Anleger die einzige verlässliche und
transparente Information über den Zustand und die Entwicklung des
Unternehmens. Der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Rückkaufes der MEL
Zertifikate ist mit EUR 20,44 unter dem maßgeblichen NAV II (EPRA
NAV) von EUR 20,69 gelegen. Damit war der Rückkaufpreis eindeutig
niedriger als der Wert der Zertifikate. Weinzierl: "Damit ist eine
Untreuehandlung in diesem Zusammenhang von vorneherein
ausgeschlossen."
Nicht mehr Risiko bei MEL als bei anderen Immobilienunternehmen
Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass MEL-Zertifikate im
Februar 2007 und über den gesamten Rückkaufzeitraum als Investment im
Vergleich zu anderen Unternehmen nicht mit mehr Risiko versehen
waren.
Das Gutachten bestätigt weiters, dass das Risiko eines
Kursverfalls der MEL-Zertifikate zum damaligen Zeitpunkt daher als
äußerst gering einzustufen gewesen wäre. Daraus ergibt sich laut Bank
Vorstand Weinzierl, dass eine vorsätzliche Schädigung der
Gesellschaft durch den bloßen Rückkauf von MEL-Zertifikaten und
folglich auch der diesbezügliche Vorwurf der Untreue gemäß § 153 StGB
definitiv auszuschließen sei.
Neues OGH Urteil bestätigt: 2007 war MEL - Kategorisierung mit
'niedrigerer Risikogeneigtheit' korrekt
Auch ein der Meinl Bank seit kurzem vorliegendes Urteil des
Obersten Gerichtshofs (OGH; 22.11.2011, 8 Ob107/11k; Anm.) besagt,
dass MEL-Zertifikate bis Mitte 2007 in der Risikoklasse 'niedrig bis
mittel' eingestuft werden durften. Laut Weinzierl ist dies ein völlig
neuer Aspekt in der öffentlichen Auseinandersetzung über die Rolle
der Meinl Bank als Dienstleister der MEL. "Das Urteil setzt endlich
einen Schlussstrich unter die bis vor kurzem übliche ex - post -
Betrachtungsweise dieses Themas. Es sagt unmissverständlich, dass es
aus der Sichtweise von 2007 korrekt war, MEL-Zertifikaten (und
Immobilien-Aktien im Allgemeinen) eine niedrigere Risikokategorie
zuzuordnen.
Wertverlust der MEL-Zertifikate ist mit dem anderer Immobilienaktien
vergleichbar und liegt im Mittelfeld - Kurseinbruch durch
Turbozertifikate ausgelöst
Im Gutachten von Dr. Ipkovich wird auch bestätigt, dass sich
MEL-Zertifikate im Zeitraum vom 30.7.2007 (zum Beginn des durch
Turbozertifikate ausgelösten Kurseinbruchs) bis Ende 2008 genauso
verhalten hätten, wie alle anderen österreichischen Immobilienaktien.
Alle Immobilientitel hätten einen durchschnittlich hohen Wertverlust
hinnehmen müssen.
Im Ergänzungsgutachten des Sachverständigen wird in diesem
Zusammenhang nochmals klar festgestellt, dass auch sämtliche anderen
Immobilien-Aktiengesellschaften auf dem österreichischen Markt im
Zeitraum von Mitte 2007 bis Ende 2008 ähnlich hohe Verluste erlitten
haben. Jeder Investor hätte daher bei einem vergleichbaren
Immobilieninvestment wie in MEL-Zertifikate Kursverluste in identem
Ausmaß erlitten.
Serie von Vorverurteilungen durch die Staatsanwaltschaft
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien in der MEL-Causa,
namentlich des Verantwortlichen, Markus Fussenegger, ist - wie
bereits berichtet - von Anfang an durch massive Vorverurteilungen
gekennzeichnet. Diese reichen von einer laut Univ. Prof. Heinz Mayer
unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl, einer absurd
unverhältnismäßigen Kaution von EUR 100 Mio., einer tendenziösen
Verwendung von Unterlagen in Gerichtsakten, einer unrechtmäßigen
Hausdurchsuchung in der Slowakei, einer von einem Polizisten
erfundenen Zeugenaussage bis zum medial kolportierten Versuch des
Staatsanwalts, einen renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für
die Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen. Vor kurzem
wurde auch bekannt, dass der verantwortliche Wiener Staatsanwalt in
Zusammenhang mit einem Antrag auf Rückerstattung der Meinl-Kaution
sogar mit gefälschten Unterlagen operiert, wogegen die Meinl Bank im
Jänner 2012 eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung
eingebracht hat.
Peter Weinzierl: "Nun ist die unabhängige Justiz am Zug,
entsprechend der vorliegenden Fakten die Konsequenzen aus der
vorverurteilenden Vorgangsweise eines einzelnen Staatsanwalts zu
ziehen und das Verfahren einzustellen."
Hintergrundinformation:
EPRA
European Public Real Estate Association:
www.epra.com
Sieben Institutionen bekräftigen Rechtsstandpunkt der Meinl Bank
Wichtige heimische Institutionen sowie die Jersey Financial Service
Commission (Finanzmarktaufsicht von Jersey), vertreten im Unterscheid
zur Staatsanwaltschaft Wien in wesentlichen Fragen die Rechtsansicht
der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Gesellschaftsrechts
darstellten und daher rechtskonform waren.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
Meinl Bank
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com














