ELGA: Gutachten attestiert Verstöße gegen das Verfassungsrecht
Ärztekammer sieht sich in ihren Warnungen bestätigt
Wien (OTS) - Nachdem die Ärztekammer in der vergangenen Monaten
auf die Mängel im derzeitigen ELGA-Gesetzesentwurf hingewiesen hat,
bestätigt nun ein aktuelles Gutachten des renommierten
Verfassungsjuristen Heinz Mayer grobe verfassungsrechtliche Defizite.
Vor allem das Opt-out für Patienten ist demnach verfassungswidrig.
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Die Ärztekammer hat bereits wiederholt auf die
datenschutzrechtlichen Probleme, die bei einer lebenslangen
elektronischen Gesundheitsakte entstehen, aufmerksam gemacht. Im
aktuellen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass alle Patienten
automatisch im ELGA-System dabei sind, sofern sie nicht von sich aus
Einspruch erheben, also die Möglichkeit des Opt-out in Anspruch
nehmen. Der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer stellt
jedoch in seinem Gutachten fest: "Die Möglichkeit des Opt-out kann
eine Zustimmung nicht ersetzen." Denn: Ein Opt-out setze stets
voraus, dass der Betroffene mit seinen Daten zuvor bereits erfasst
wurde.
Auch die unklare Definition der "Gesundheitsdaten", nämlich der
"Daten über die physische oder psychische Befindlichkeit eines
Menschen", die im ELGA-System erfasst werden sollen, sei
problematisch. "Was die physische oder psychische Befindlichkeit
eines Menschen beeinflusst, ist bekanntlich uferlos. Allein diese
Bestimmung bewirkt, dass alle Bestimmungen des Entwurfs, die an den
Begriff der Gesundheitsdaten anknüpfen, verfassungswidrig sind",
betont Mayer.
Überarbeitung dringend gefordert
Was die Kosten, die für die Ärztinnen und Ärzte durch die
Teilnahme an ELGA entstehen, betrifft, zeigt das Gutachten auf, dass
"die Kosten der Teilnahme am ELGA-System jedenfalls bei der
Festsetzung der Honorare jener Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen
sind, die in einem Vertragsverhältnis mit einem
Sozialversicherungsträger stehen", so Mayer. Erfolge eine solche
Berücksichtigung nicht, sei der Gesamtvertrag insoweit gesetzwidrig
und könne laut dem Verfassungsjuristen Schadenersatzansprüche der
betroffenen Ärztinnen und Ärzte begründen.
Darüber hinaus klassifiziert Mayer die Nichterfassung von
Psychotherapeuten und klinischen Psychologen als
Gesundheitsdiensteanbieter als verfassungswidrig, da hierfür keine
sachliche Rechtfertigung bestehe.
Das Ergebnis des Rechtsgutachtens kommt für Ärztekammerpräsident
Walter Dorner "wenig überraschend". Dorner betont: "Wir sind
grundsätzlich nicht gegen den elektronischen Datenaustausch im
medizinischen Bereich, schon gar nicht, wenn er unsere Arbeit
erleichtert. Das vorliegende Gutachten bestätigt allerdings, dass der
aktuelle ELGA-Gesetzesentwurf noch einer gründlichen Überarbeitung
bedarf."
Auch der Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte
der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, sieht sich in vielen
seiner Forderungen bestätigt: "Die Ärztekammer hat es jetzt schwarz
auf weiß, dass das ELGA-Gesetz teilweise verfassungswidrig ist". Und:
"Wir werden uns bis zum Schluss dafür einsetzen, dass die rechtlichen
Ungereimtheiten, die sowohl katastrophale Auswirkungen auf die
Patienten als auch auf uns Ärztinnen und Ärzte haben werden,
ausgeräumt werden", so Steinhart abschließend. (ec)
Dr. Hans-Peter Petutschnig
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