OTS0101   1. Feb. 2012, 11:16

Bisphenol A in Beruhigungssaugern und Beißringen verboten

Gesundheitsgefährdende Industriechemikalie darf nicht mehr hergestellt oder verkauft werden


Ab 1. Februar 2012 wird die MA 59 - Marktamt ein
wachsames Auge auf Beruhigungssauger und Beißringe werfen. Mittels
einer Verordnung des Bundesministers für Gesundheit ist es verboten,
Beruhigungssauer und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder zu
verkaufen.

"Mit dieser Verordnung sind unsere Kinder Bisphenol A nicht mehr
ausgesetzt. Neue Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen
gesundheitsschädlichen Folgen und Bisphenol A hin", betont
KonsumentInnenschutzstadträtin Sandra Frauenberger. Diese neue
Verordnung wurde bereits im Oktober 2011 verlautbart, diverse
Übergangsfristen enden mit 1. Februar 2012.

"Bisphenol A ist eigentlich ein Antioxidant, welcher zum Beispiel
den durch Sauerstoff bewirkten Abbau von empfindlichen Molekülen
verhindert. Gerade aber kochendes Wasser, welches laufend zur
Desinfektion bei Babysaugern verwendet wird, beschleunigt das
Freisetzen von Bisphenol A auf das 55-fache", so Alexander Hengl vom
Wiener Marktamt.

Nähere Informationen gibt es bei der kostenlosen
Lebensmittel-Hotline unter der Wiener Telefonnummer 4000-8090. Die
Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, Samstag
zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.
(Schluss) gbs

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0101 2012-02-01 11:16 011116 Feb 12 NRK0009 0202



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