• 31.01.2012, 15:35:18
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  • OTS0245 OTW0245

Land Kärnten bei Subvention AK-Konsumentenschutz vertragsbrüchig

Arbeiterkammer Kärnten beschreitet nun Rechtsweg

Klagenfurt (OTS) - Die AK Kärnten berät alle Kärntnerinnen und
Kärntner im Konsumentenschutz. Seit 1981 leistet das Land einen
Förderbeitrag, der ab 2006 unter dem damaligen Landeshauptmann Jörg
Haider vertraglich festgelegt wurde. Für 2011 will das Land keine
Subvention ausbezahlen und handelt damit nach Rechtsansicht der AK
vertragsbrüchig. Die AK beschreitet nun den Rechtsweg.

"Um die Kärntner Bevölkerung weiterhin umfassend im
Konsumentenschutz beraten zu können, sehen wir uns gezwungen, den
Gerichtsweg zu beschreiten", betont AK-Präsident Günther Goach. Denn:
Bereits im vergangenen Oktober hat die AK Kärnten für das Jahr 2011
um Überweisung des Förderungsbetrages für die Konsumentenberatung
beim Land Kärnten ersucht. Erst nach einem weiteren
Erinnerungsschreiben hat das Land im Dezember mitgeteilt, dass der
Förderbeitrag nicht ausbezahlt wird. "Mit dem Hinweis, dass dem Amt
der Kärntner Landesregierung 'keine aufrechte Fördervereinbarung'
bekannt sei", rollt der AK-Präsident die Chronologie auf.

Dazu stellt Goach nun klar fest: "Die Subvention für den
Konsumentenschutz seitens des Landes ist durch die Kündigung der
Administration der Arbeitnehmerförderung nicht betroffen! Weil das
Land für 2011 den Förderbeitrag nicht bezahlt, nutzen wir jetzt
juristische Mittel."

Wie wichtig ein umfassender Konsumentenschutz im Land ist,
bestätigen die Beratungszahlen. 2011 führte die Arbeiterkammer
Kärnten fast 33.000 Beratungen durch. Mehr als die Hälfte der
Menschen, die Hilfe im Konsumentenschutz benötigen, sind keine
AK-Mitglieder. Allein im Vorjahr hat die AK mit ihrer Beratung
Konsumenten über eine Million Euro erspart.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Alexandra Dohr, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:[email protected]
http://kaernten.arbeiterkammer.at

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