• 31.01.2012, 13:17:02
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Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft- ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

Stärkung der Kompetenzen des Behindertenanwaltes wünschenswert

Wien (OTS/BMASK) - Vom 1. September 2011 bis 31. Jänner 2012 wurde
der anerkannte Fachexperte Hansjörg Hofer aufgrund der Väterkarenz
von Erwin Buchinger zum ersten stellvertretenden Behindertenanwalt
bestellt. Anlässlich seiner Rückkehr in das Sozialministerium als
leitender Beamter im Behinderten- und Sozialbereicht zieht Hansjörg
Hofer nun Bilanz über seine Tätigkeit als weisungsfreier und
unabhängiger Behindertenanwalt.

In den letzten fünf Monaten konnte sich Hofer im Rahmen von
Bürgersprechtagen und Hausbesuchen ein sehr konkretes Bild über die
Bedürfnisse und berechtigten Forderungen von Menschen mit Behinderung
machen. Die Anliegen, die an ihn herangetragen wurden, betrafen alle
Lebensbereiche, wie etwa bauliche und insbesondere
kommunikationstechnische Barrieren, Beschwerden über fehlende
Strukturen zur schulischen Inklusion, Diskriminierungen am
Arbeitsplatz und mangelnder Zugang zu Dienstleistungen der
Versicherungswirtschaft.

Gerade im Bildungsbereich sieht Hofer einen erheblichen
Verbesserungsbedarf, insbesondere, in der Frage der Sonderschulen,
der seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
auch bereits aufgegriffen wird. "Ich gehe davon aus, dass der soeben
als Entwurf vorgelegte Nationale Aktionsplan für Menschen mit
Behinderung die Öffentlichkeit lange beschäftigen und bei den
zuständlichen Verantwortlichen zu einer breit gefächerten Diskussion
führen wird ," so der stellvertretende Behindertenanwalt.

Ein besonderer Schwerpunkt war die Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderung und die Selbstvertretung dieses Personenkreises sowie
die volle Partizipation von Menschen mit Behinderung bei der
Erstellung aller für sie relevanten Regelungen. Um dem Wort
"Behindertenanwalt" gerecht zu werden, wäre es daher sehr
wünschenswert, der Behindertenanwaltschaft zumindest im Bereich der
Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt ein echtes
Vertretungsrecht einzuräumen.

Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass die betroffenen Menschen,
die sich an die Behindertenanwaltschaft wenden, eine Vertretung durch
den Behindertenanwalt erwarten. Auch sollte zur Diskussion stehen,
der Behindertenanwaltschaft entsprechende Befugnisse einzuräumen, um
Diskriminierungen zu erfassen und effizient zu verfolgen, die eine
größere Zahl an Menschen mit Behinderung betreffen. Hier regt der
stellvertretende Behindertenanwalt an, die Zusammenarbeit mit der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu forcieren.

Diese Aspekte werden auch in einer wissenschaftlichen Evaluierung
des Behindertengleichstellungsrechtes angesprochen, die auf sozial-
und rechtswissenschaftlicher Ebene die bisherigen Erfahrungen mit dem
2006 in Kraft getretenen Gleichstellungspakets für Menschen mit
Behinderung feststellt. Das Schlichtungsverfahren vor dem
Bundessozialamt wird in dieser Evaluierung als besonders gelungenes
Good-Practice-Beispiel bezeichnet, als Optimierungspotenzial wird auf
den fehlenden Anspruch auf Beseitigung und auf Unterlassung von
Diskriminierungen verwiesen.

Die persönlichen Erfahrungen durch den direkten Kontakt mit
Menschen mit Behinderung werden sich auf die Arbeit von Hofer im
Sozialministerium positiv auswirken. Hofer bedankt sich abschließend
bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer und bei den
Behindertenorganisationen für das in ihn gesetzte Vertrauen.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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