• 31.01.2012, 12:28:16
  • /
  • OTS0157 OTW0157

Einsichtnahme Strafregister: Vorarlberger Forderung wird erfüllt

LH Wallner: geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister durch Jugendwohlfahrt - verbesserter Kinderschutz

Bregenz/Wien (OTS/VLK) - Die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in
Einträge in das Strafregister, wenn der Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung gegeben ist, wird erweitert. Dies sieht die
vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz nun vor. Damit wird eine
Vorarlberger Forderung erfüllt, stellt Landeshauptmann Markus Wallner
im heutigen (Dienstag, 31. Jänner) Pressefoyer fest: "Gerade bei
diesem Thema hat Kinderschutz absolute Priorität."

Die geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister ist
eine Empfehlung der Expertenkommission im Fall Cain, die die
Landesregierung nach dem gewaltsamen Tod des Dreijährigen eingesetzt
hat. Das Land hat bei den zuständigen Ministerien für Justiz und
Inneres eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt. Darin soll
festgelegt werden, dass die Jugendwohlfahrt "zur Vermeidung oder
Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes durch eine
bestimmte Person" eine erweiterte Einsichtnahme in Einträge in das
Strafregister erhält. "In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf wird
dieser Forderung entsprochen", sagt der Landeshauptmann, der sich
optimistisch zeigt, dass dies letztendlich auch so beschlossen wird.
Die Vorarlberger Forderung wird auch durch einen Beschluss der
Landeshauptleute-Konferenz vom vergangenen Oktober unterstützt.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20141 Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel