- 31.01.2012, 11:30:36
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Wiener Stadthallenbad: "Nur ein funktionierendes Bad wird übernommen"
Sondergemeinderatsausschuss wird über das Bauprojekt Stadthallenbad informiert
Wien (OTS) - Im Sondergemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe
Bildung, Jugend, Information und Sport am 31. Jänner 2012 steht die
Sanierung des Wiener Stadthallenbades und der kürzlich verhängte
Baustopp im Mittelpunkt der Diskussion.
Der Baustopp und die damit einhergehende gerichtliche Beweissicherung
wurde am 23. Jänner von der Wiener Stadthalle als Betreiber des
Stadthallenbades sowie vom Sportamt der Stadt Wien (MA 51) als
Kreditgeber für die Umbaumaßnahmen veranlasst. Der Grund dafür waren
die erst in der letzten Phase der Bauarbeiten aufgetretenen Baumängel
sowie die Tatsache, dass eine Behebung der Mängel und eine Eröffnung
im Februar weder vom Generalplaner noch von der örtlichen Bauaufsicht
gewährleistet werden konnten. Der Antrag auf Beweissicherung wurde
beim Bezirksgericht Fünfhaus eingebracht. Auch das Kontrollamt der
Stadt Wien wurde informiert.
Über die Beweissicherung sollen die Ursachen gefunden werden, um die
Behebung durch den oder die Verantwortlichen unverzüglich veranlassen
zu können. Die Baukosten liegen derzeit im vom Gemeinderat
genehmigten Rahmen. "Es ist mir ein großes Anliegen, dass hier der
Steuerzahler nicht zum Handkuss kommt und das Bad so wie vertraglich
vereinbart, ordnungsgemäß und funktionsfähig übergeben wird. Wir
werden alles dafür tun, dass dies im Interesse der
Stadthallenbad-KundInnen auch so zügig wie möglich vonstatten geht
und das Bad bald wieder Betrieb genommen werden kann", betonte
Sportstadtrat Christian Oxonitsch.
Ehestmögliche Wiederaufnahme der Arbeit
"Wir haben uns zu dieser harten Maßnahme entschlossen, weil wir uns
der großen Verantwortung bewusst sind, wenn wir öffentliche Mittel
für Projekte wie diese einsetzen. Die Stadt Wien und alle Wienerinnen
und Wiener haben ein Recht darauf, ein ordnungs- und vertragsgemäß
saniertes Stadthallenbad zu erhalten. Genau das werden wir über die
Beweissicherung und die darauffolgende sofortige Behebung der Mängel
durch die Verantwortlichen gewährleisten", so Wien Holding
Geschäftsführer Peter Hanke.
Das Ziel ist, jene Arbeiten, die von der Beweissicherung nicht
betroffen sind, so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Derzeit
wird daran gearbeitet festzustellen, welche Firmen von den Problemen
nicht betroffen sind. Zudem wird derzeit ein entsprechender
Terminplan für all jene Restarbeiten erstellt, die eine
Beweissicherung nicht gefährden und unabhängig davon auch jetzt
durchgeführt werden können. "Auf dieser Basis kann dann der derzeit
generelle Baustopp in einen teilweisen Baustopp umgewandelt werden.
Denn wir wollen nicht, dass für jene Unternehmen, die ihre Leistung
ordnungsgemäß erbracht haben, massive Nachteile entstehen. Ihre
Leistungen werden nach korrekter Prüfung der Rechnungen natürlich
auch rasch beglichen; umgekehrt gilt es aber auch alle Beteiligten,
die die derzeitige Situation zu verantworten haben, mit allen
rechtlich gebotenen Mitteln in die Pflicht zu nehmen und
entsprechenden Ersatz zu verlangen", erklärt die designierte
Kaufmännische Geschäftsführerin der Wiener Stadthalle, Sandra
Hofmann.
Gemeinderatsbeschluss als Grundlage für die Sanierung des
Stadthallenbades
Basis für die Generalsanierung des Wiener Stadthallenbades ist der
Gemeinderatsbeschluss vom 30. Oktober 2009. Seit Bestehen des Wiener
Stadthallenbades ist für die Finanzierung die Stadt Wien und für den
Betrieb die Wiener Stadthalle zuständig. Demnach wurde vom
Gemeinderat beschlossen, dass die Generalsanierung des
Stadthallenbades von der Wiener Stadthalle im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung durchgeführt werden soll und die MA 51 die Kosten
dafür übernimmt. Die Wiener Stadthalle nahm auf Basis des Beschlusses
für die Finanzierung einen Kredit auf, für dessen Tilgung die Stadt
Wien - auch auf Basis dieses Beschlusses - aufkommt.
EU-weites Vergabeverfahren zur Ermittlung des Generalplaners
Die Wiener Stadthalle führte zunächst zur Ermittlung und Beauftragung
einer Generalplanerin bzw. eines Generalplaners ein EU-weites
zweistufiges Vergabeverfahren durch. Für die Durchführung des
Verfahrens bediente sich die Wiener Stadthalle einer renommierten,
auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. In der Jury
waren unter anderem Architekt Prof. Erich Raith, Architekt Dipl.-Ing.
Manfred Otte und Direktorin Dipl.-Ing.in Karin Schwarz-Viechtbauer
vertreten. Aus diesem Verfahren als Sieger hervorgegangen ist Driendl
Architects ZT Ges.m.b.H. Die Zuschlagsentscheidung erging am 29.
Jänner 2010.
Kurz nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die Vergabe der
Leistungen der Generalplanung wurde das Wiener Stadthallenbad mit
Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. Februar 2010 unter Schutz
gestellt. Weiters beauftragte im März 2010 die Magistratsabteilung 51
für die Stadt Wien auch eine begleitende Kontrolle.
EU-weites Vergabeverfahren zur Ermittlung der Örtlichen Bauaufsicht
Die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht wurden von der Wiener
Stadthalle ebenfalls in einem EU-weiten Vergabeverfahren
ausgeschrieben. Auch für die Durchführung des Verfahrens bediente
sich die Wiener Stadthalle einer renommierten, auf Vergaberecht
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Die Arbeitsgemeinschaft Requat
& Reinthaler und Kreiner Architekten gingen aus diesem Verfahren als
Sieger hervor. Der diesbezügliche Vertrag wurde am 7. Juni 2010
geschlossen.
Chronologie der Ereignisse in der letzten Bauphase ab Dezember 2011
Seit Mai 2010 läuft die Generalsanierung des mehr als 35 Jahre alten
Wiener Stadthallenbades. Unbestritten ist, dass es sich um ein
äußerst schwieriges Sanierungsprojekt auf engstem Raum handelt und
das alte denkmalgeschützte Gebäude und seine Baustruktur immer wieder
für unvorhersehbare, aber bisher nachvollziehbare Herausforderungen
gesorgt haben. Aufgrund der alten Bausubstanz wurden immer wieder
unerwartete Mängel festgestellt, die behoben werden mussten, weil
ansonst aktuell geltende Normen nicht erfüllt worden wären. Aufgrund
dessen musste der ursprünglich vorgesehene Eröffnungstermin auf das
letzte Quartal 2011 verschoben werden.
Einer der finalen Schritte bei der Sanierung eines Hallenbades ist
das Einlassen der Becken und die Überprüfung der Vorschriften nach
dem Bäderhygienegesetz. In dieser letzten Sanierungsphase im Dezember
2011 sind im Bereich der Becken und der Bädertechnik erhebliche
Probleme aufgetreten.
Mangelnde Dichtheit der Becken - Technisches Gebrechen am Hubboden
Wie aus den Bausprechungsprotokollen ersichtlich, trat erstmals am
19. Dezember 2011 im Garderobenbereich unterhalb des Hauptbeckens
Wasser aus. Am 21. Dezember 2011, als das Hauptbecken gefüllt war,
brach einer der vier Spindelkästen. Diese Kästen dienen im
Zusammenhalt mit einem über alle drei Geschosse führenden Rohr- und
Seilsystem dazu, den Hubboden zu heben bzw. zu senken. Der Hubboden
wird benötigt, um einerseits ein wettkampftaugliches Becken mit einer
Beckentiefe von mindestens zwei Metern zu gewährleisten und
andererseits im normalen Badebetrieb auch einen Nichtschwimmerbereich
bieten zu können. Der Bruch des Spindelkastens bedingte, dass das
Hauptbecken wieder komplett entleert werden musste und führte zudem
zu einem Verschieben des Hubbodens in einem Bereich um mehrere
Zentimeter.
Zu dem konnten weder vom Generalplaner, noch von den ausführenden
Firmen bzw. der örtlichen Bauaufsicht die Ursache für die anderen
Wasseraustritte im Garderobenbereich genannt werden. Es wurde jedoch
versichert, dass die Ursache rasch gefunden werde und die
Wiedereröffnung des Bades mit Beginn der Semesterferien am 3. Februar
2012 gesichert sei. Auf Basis dieser Zusicherungen wurde auch die
Pressekonferenz am 22. Dezember 2011 vor Ort abgehalten.
Beckendurchströmung nicht gewährleistet
Bei der Überprüfung der Badewasserqualität am 12. Dezember 2011
stellte sich zudem heraus, dass die Beckendurchströmung des
Hauptbeckens nicht funktioniert. Auch bei der Durchströmung des
Trainingsbeckens konnten die Normwerte beim ersten Test nicht
erreicht werden. Während die Probleme des Trainingsbeckens bei der
Beckendurchströmung kurzfristig behoben werden konnten, bestehen jene
im Hauptbecken nach wie vor. Da auch zehn Tage nach dem ersten
Wasseraustritt im Garderobenbereich die Ursache für denselben noch
immer nicht bekannt war, erstatte die begleitende Kontrolle der MA 51
am 2. Jänner 2012 einen ad hoc Bericht. Um die Übernahme eines - wie
beauftragt - funktionstüchtigen Bades sicher zu stellen, wurde der
Finanzier, das Sportamt der Stadt Wien, aktiv. Gemeinsam mit der
Geschäftsführung der Wiener Stadthalle wurde dem Generalplaner, den
ausführenden Firmen sowie der örtlichen Bauaufsicht eine zweimalige
Nachfrist für die Ursachenanalyse für die Wasseraustritte im
Garderobenbereich gesetzt.
23. Jänner 2012: Baustopp und Überprüfung
In der dritten Jänner Woche wurde die Wiener Stadthalle erstmals
darüber informiert, dass es zu weiteren Wasseraustritten kommt. Bis
einschließlich Freitag, den 20. Jänner 2012, konnten weder
Generalplaner, ausführende Firmen noch örtliche Bauaufsicht der
Wiener Stadthalle die Ursachen für die Wasseraustritte nennen.
Mangels Kenntnis der Ursachen, gab es keine Lösungsvorschläge und es
konnte daher auch kein verbindlicher Eröffnungstermin genannt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde am 23. Jänner 2012 von der Wien Holding,
der Wiener Stadthalle und der MA 51 der sofortige Baustopp verfügt
und ein Anwalt beauftragt, die gerichtliche Beweissicherung zu
beantragen.
Rückfragehinweis:
Wolfgang Gatschnegg Wien Holding - Konzernsprecher Telefon: 01 408 25 69-21 Mobil: 0664 82 68 216 E-Mail: [email protected] Edith Rudy Mediensprecherin StR Christian Oxonitsch Telefon: 01 4000-81440 E-Mail: [email protected] www.oxonitsch.at Elisabeth Strobl Wiener Stadthalle - Presse Telefon: 01 98 100-319 E-Mail: [email protected]
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