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OTS0098   31. Jan. 2012, 10:44

FCG-Gabriel und ÖAAB-Marek für bessere Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

Bei Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie bei der Pensionsberechnung dürfen Frauen, die Zeit in Kindererziehung investieren, nicht benachteiligt werden!


"Ich begrüße den zum wiederholten Male eingebrachten
Vorschlag von ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner, die Anrechnung
der Karenzzeiten auszuweiten. Eine Umsetzung dieser langjährigen
Forderung der ÖAAB- und FCG-Frauen wäre ein weiterer
zukunftsorientierter Schritt in Richtung des Schließens der
Einkommensschere zwischen Frauen und Männern. Das wäre ein wichtiger
Meilenstein zum Erreichen des partnerschaftlichen und
gleichberechtigten Miteinanders", erklärt FCG-Bundesfrauenvorsitzende
Monika Gabriel. "Frauen, die Zeit in Kindererziehung investieren,
dürfen bei Lohn- und Gehaltserhöhungen nicht benachteiligt werden.
Das gehört in den Kollektivverträgen verankert. Und bei der
Pensionsberechnung müssen pro Kind vier Jahre angerechnet werden -
unabhängig vom Abstand der Geburten. Für beides setzt sich Johanna
Mikl-Leitner
offensiv ein", freut sich Gabriel.

"Johanna Mikl-Leitner hat sich seit dem Sommer des vergangenen Jahres
vehement dafür eingesetzt, dass die Karenzzeiten in den
Kollektivverträgen ihre gerechte Anerkennung finden. Politischer
Rückenwind für die Frauen ist eine wichtige Grundlage für
Gleichberechtigung auf allen Ebenen. Offenbar haben manche
Kollektivvertragsverhandler diesen positiven politischen Rückenwind
gebraucht, damit bei diesem Thema überhaupt etwas passieren konnte.
So werden die Zeiten der Kindererziehung nun in immer mehr
Kollektivverträgen berücksichtigt, trotzdem sind es bei weitem noch
nicht alle. Deshalb ist der politische Rückenwind, den unsere
ÖAAB-Bundesobfrau erzeugt, auch in Zukunft so wichtig", betont
ÖAAB-Bundesfrauenvorsitzende Abg.z.NR Christine Marek über die Arbeit
von BM Mag. Johanna Mikl-Leitner, Bundesobfrau des Arbeitnehmerinnen-
und Arbeitnehmerbundes ÖAAB in der ÖVP.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0098 2012-01-31 10:44 311044 Jän 12 AAB0001 0267



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