Umweltdachverband: Kriterienkatalog Wasserkraft ist ein Schritt in die richtige Richtung!
- Kritikpunkte: keine bundesländerübergreifende Planung, keine 100 %-ige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Wien (OTS) - Atomstromverbot und Kennzeichnungspflicht für
Pumpspeicherkraftwerke fehlen nach wie vor
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan verlangt die Erarbeitung
eines Kriterienkatalogs, eines Rahmenplans betreffend den Ausbau der
Wasserkraft in Österreich. "Heute wurde dieser Katalog vom BMLFUW
vorgestellt und an die Bundesländer ausgeschickt. Der
Umweltdachverband ist der Ansicht, dass damit ein Schritt in die
richtige Richtung gemacht wird: Der Katalog ist als Erlass für alle
Wasserrechtsbehörden rechtsverbindlich und entsprechend anzuwenden.
Er weist ökologisch sehr sensible, sensible und weniger sensible
Gewässerstrecken aus, deren Vorkommen erstmals auch der
Öffentlichkeit in einem umfangreichen Kartenmaterial zur Verfügung
gestellt werden. Der vorliegende Katalog stellt sich jedenfalls gegen
einen weiteren ungezügelten Ausbau der Wasserkraft. Für den
Umweltdachverband ist jedoch klar, dass Schutzgebiete und sonstige
sensible Zonen unantastbar sein müssen, hier darf es auch künftig
keinen Kraftwerksbau geben! Daher wäre die Einführung einer
Bundesrahmengesetzgebung für den Naturschutz dringend erforderlich,
damit Tabuzonen über Nationalparks und Natura 2000-Gebiete
hinausgehen können. Denn der vorliegende Kriterienkatalog bezieht
sich ausschließlich auf das Wasserrecht und lässt aus
kompetenzrechtlichen Gründen wichtige Naturschutzfragen aus", sagt
Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes.
Praxis wird beweisen, wie sich der Katalog bewährt
Ein Manko ist, dass der Katalog auch weiterhin keine richtige
Grundlage für eine bundesländerübergreifende strategische Planung
darstellt und somit den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) nicht gerecht wird, da er lediglich die Abwägung des
öffentlichen Interesses im konkreten Verfahren transparent machen
soll. "Der UWD wird sich genau ansehen, wie die Anwendung des
Katalogs in der Realität ausschauen und sich auf die
Entscheidungsfindung der Behörden auswirken wird. Einzelne
Stakeholder lehnen den Katalog ab, weil Extremforderungen nicht
erfüllt werden konnten. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und
kontraproduktiv", erklärt Heilingbrunner.
Atomstrom in Pumpspeichern - Verbot, Transparenz und Kontrolle
fehlen
Der Umweltdachverband bezeichnet es als Erfolg, dass im
Kriterienkatalog Wasserkraft erstmals festgehalten ist, dass die
österreichischen Pumpspeicher-Wasserkraftwerke de facto keine "grünen
Batterien" sind, "da sie im Wesentlichen mit einem Strommix aus
Laufwasser- Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken betrieben werden".
"Damit wird auch klar gestellt, dass es sich bei der Werbelinie des
Verbunds um eine reine Ökoschmähaktion handelt, die einen
vermeintlich sauberen Zweck mit unsauberen Mitteln heiligt. Diese
Atomstromspülungsanlagen werden auch nach eigenen Angaben des
Verbunds nur mit Graustrom, dem billigsten und dreckigsten Strom, der
in Europa verfügbar ist, betrieben. Wie aus dieser Tatsache ein
überwiegendes öffentliches Interesse am Bau von Anlagen zur
Speicherung von Atomstrom herleitbar sein soll, kann selbst der
Verbund nicht erklären. In einem nächsten Schritt verlangen wir daher
von der Bundesregierung ein Verbot der Verwendung von Atomstrom für
Pumpspeicherkraftwerke, eine umfassende Kennzeichnungspflicht sowie
eine lückenlose und unabhängige Kontrolle der österreichischen
Pumpspeicher", so Heilingbrunner.
Dr.in Sylvia Steinbauer
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (++43-1)40113/21
sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at
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