• 31.01.2012, 09:29:57
  • /
  • OTS0052 OTW0052

BZÖ-Grosz: Den Missbrauch der Missbrauchsdebatte endlich unterbinden!

Betroffene Personen und Einrichtungen müssen sich gegen pauschale Verleumdungen aktiv zur Wehr setzen

Wien (OTS) - Im "Windschatten" der Missbrauchsdebatte in
Österreich werde "grausamstes Schindluder" getrieben, kritisierte
heute der BZÖ-Menschenrechts- und Justizsprecher Abg. Gerald Grosz.
"Jeder Missbrauchsfall im familiären Umfeld, in den öffentlichen
Erziehungseinrichtungen des Staates, der Kinderheime der Stadt Wien
oder der Jugend- und Erziehungsanstalten der Jugendvereine und
einzelnen Religionsgemeinschaften gehört schonungslos aufgeklärt. Mit
einer Abschaffung der Verjährungsfristen - welche von SPÖ, ÖVP und
Grünen nach wie vor verhindert wird - müssen die verantwortlichen
Täter auch strafrechtlich verfolgt werden können. Eine
strafrechtliche Verfolgung klärt auch, ob behauptete Missbrauchsfälle
überhaupt zutreffen. Was derzeit passiert, allen schadet und nicht
passieren hätte dürfen, ist der derzeitige Missbrauch mit der
Missbrauchsdebatte. Hier machen Trittbrettfahrer, Berufsintriganten
und Abkassierer ein gutes Geschäft mit der berechtigten öffentlichen
Erregung. Da kann es durchaus auch Fälle geben, die den Tatbestand
der Erpressung und Nötigung erfüllen. Verleumdete Personen oder
Einrichtungen müssen sich daher auch dagegen zur Wehr setzen, die
Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, aktiv zu werden. Hier liegt in
einigen Fällen eine offenkundige Verleumdung vor, in anderen Fällen
muss auch der Verhetzungsparagraph zur Anwendung kommen", so Grosz am
Dienstag in einer Reaktion zu den Initiativen und Äußerungen der
Plattform kirchlicher Gewalt, der damit in Verbindung stehenden
Konfessionsfreien und der Initiative für ein Kirchenvolksbegehren.
"Man erkenne teilweise die Absicht und wende sich mit Grauen ab",
kommentiert Grosz vordergründige PR-Aktionen dieser Gemeinschaften.

Besonders betroffen zeigte sich Grosz beispielsweise über die
Vorwürfe der Plattform kirchlicher Gewalt gegenüber Kardinal
Christoph Schönborn und Bischof Egon Kapellari. "Hier wird ein Fall
aus dem Jahr 1966 knapp 50 Jahre später plötzlich diskutiert und die
beiden jetzigen Bischöfe als "Mitwisser" und somit als Mittäter
medial großflächig dargestellt. Kapellari war zu dieser Zeit
nachweislich Hochschulseelsorger in Graz und Schönborn in
Deutschland. Beide haben sich dies Verleumdung und diese nachwirkende
üble Nachrede nicht verdient. In der Manier der NS-Verbotstafeln für
die sogenannten "deutschen Wälder" werden von einigen Verrückten
sogar Verbotstafeln für Pilger und Kleriker in steirischen Wäldern
aufgestellt. Mit dieser latenten Verhetzung muss Schluss sein", so
Grosz.

Einmal mehr begründete der Justizsprecher seine Forderung nach einer
sofortigen Abschaffung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch.
"Viele Opfer durch Missbrauch im familiären Umfeld brauchen Jahre, um
überhaupt über ihr Leid sprechen zu können. Viele missbrauchte Kinder
sind über Jahre traumatisiert, ohne dass ihre Umgebung dies richtig
deuten könnte. Diesen Opfern sind wir es schuldig, dass die an ihnen
begangenen Verbrechen auch strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind
es auch jenen Personen und Einrichtungen, welche hier pauschal
diffamiert werden schuldig, dass die Justiz mit ihren Möglichkeiten
diese Fälle aufklärt", so Grosz abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel