Klagenfurt/Wien (OTS) - Zu Medienberichten vom Wochenende und der
heutigen Berichterstattung der APA, wonach es eine übertragene
Weisung des Ministers gegeben habe, "den von der Telekom
übermittelten Text unverändert umzusetzen", worauf hin "der
Textvorschlag der Telekom eins zu eins als Verordnungsentwurf
übermittelt" wurde, hält der BZÖ-Vertreter im Untersuchungsausschuss
NRAbg. Stefan Petzner fest:
"Das ist schlichtweg falsch! Aus den Befragungen sowie den Akten geht
eindeutig hervor, dass der Telekom-Vorschlag NICHT eins zu eins
umgesetzt wurde. Im Gegenteil: Der Telekom-Vorschlag, zu dem
anzumerken ist, dass sämtliche befragten Zeugen unter
Wahrheitspflicht angegeben haben, dass es nichts Ungewöhnliches sei,
sondern im Gesetzwerdungsprozess dauernd passiere, dass Unternehmen
und Institutionen Gesetzesvorschläge übermitteln, wurde gleich
mehrfach abgeändert. So wurde seitens des Ministeriums die
entscheidene Einschränkung "so weit dies technisch möglich ist"
getroffen und dieser VERÄNDERTE Entwurf zur Begutachtung ausgesendet.
Im Rahmen des dann gefolgten Begutachtungsverfahrens gab es weitere
Änderungen: Die von allen Zeugen als klug und richtig eingestuften
Änderungsvorschläge der neutralen Regulierungsbehörde wurden samt und
sonders in die in weiterer Folge erlassene Verordnung übernommen.
Von entscheidender Bedeutung ist zudem Folgendes: Im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens gab es auch seitens der Telekom eine
Stellungnahme. Mit zahlreichen Änderungswünschen, die der Telekom in
Summe einen Vermögensvorteil von mindestens drei Millionen Euro pro
Jahr gebracht hätten!
ALLE diese Änderungswünsche der Telekom wurden, wie alle Zeugen
bestätigten, seitens des Ministeriums NICHT umgesetzt.
Will heißen: Die in Kraft gesetzte und bis heute geltende Novelle der
Universaldienstverordnung beinhaltet Änderungen des Ministeriums UND
der neutralen Regulierungsbehörde, jedoch KEINEN EINZIGEN in der
Begutachtung geäußerten Änderungswunsch der Telekom!
Das sei deswegen von entscheidender Bedeutung, weil der
Untersuchungsauftrag, an den er, Petzner, sich genau halte, laute zu
klären, ob es Zusammenhänge zwischen Verordnungen des Ministeriums
und Zahlungen der Telekom gibt. "Wäre das nämlich der Fall, so hätten
wir es mit Gesetzeskauf und damit Korruption zu tun. Alle bisher
befragten Zeugen und im Ausschuss vorgelegten Akten haben aber den
Verdacht von Zusammenhängen zwischen der Novelle der
Universaldienstverordnung und Zahlungen der Telekom nicht erhärtet,
sondern vielmehr entkräftet. So haben auch alle Zeugen angegeben,
dass es KEINE Weisung des Ministers, auch KEINE Weisung des
Kabinettchefs im rechtlichen Sinne und auch keinerlei Hinweise auf
Schmiergeldzahlungen gegeben habe", so Petzner, der ergänzt: "Damit
wird hoffentlich auch klar, dass es mir alleine darum geht, im Sinne
des Untersuchungsauftrages zu klären, ob es Gesetzeskauf und damit
Korruption gegeben hat oder nicht. Und nicht darum, wie manche Medien
berichten, Gorbach zu verteidigen. Gorbach wurde aus dem BZÖ
ausgeschlossen, weswegen es gar keinen Grund gibt, ihn zu
verteidigen!"
Abschließend appelliert der BZÖ-Vertreter im Untersuchungsausschuss
nochmals an die Medien, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht
nachzukommen und ihrer besonderen Verantwortung als Berichterstatter
nach außen über das Geschehen im Untersuchungsausschuss gerecht zu
werden.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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