• 26.01.2012, 17:53:09
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Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Martin S c h u s t e r
(VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Landespflegeheim Baden,
Neubau.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) eröffnete
die Debatte. Gut Ding brauche Weile, das Projekt müsse auch im
Zusammenhang mit dem Spital gesehen werden.

Abgeordneter Edmund T a u c h n e r (FP) sprach von einer
unumgänglichen Notwendigkeit. Die finanzielle Gestaltung werfe
allerdings einen Schatten auf das Projekt. Der Baukostenindex sei um
über 40 Prozent angestiegen. Insgesamt wisse man noch gar nicht, wie
hoch die Gesamtkosten sein werden.

Abgeordneter Franz G a r t n e r (SP) betonte, die
Investitionen von 32,8 Millionen Euro seien allein schon in Bezug auf
die demografische Struktur gerechtfertigt. Zudem sei es eine gute
Investition für die regionale Wirtschaft.

Abgeordnete Erika A d e n s a m e r (VP) führte aus, der
heutige Beschluss werde in Baden sehnsüchtig erwartet. Es sei ein
entscheidender Schritt für eine topmoderne Versorgung betagter und
hochbetagter Menschen in einem der bevölkerungsreichsten Bezirke des
Landes. Sie meinte, ein Teil des Landesklinikums in Baden wurde
seinerzeit in ein Pflegeheim umgebaut. Auch beim neuen
Landespflegeheim, das gerade errichtet werde, sei eine enge
Kooperation mit dem Landesklinikum u. a. im Bereich der Küche
geplant. Überdies werde es in Zukunft nur noch Ein- oder
Zweitbettzimmer geben. Auch werde neuerdings eine Übergangspflege
angeboten, um ältere Menschen nach einem Spitalsaufenthalt wieder zu
remobilisieren. Die Eröffnung sei für Sommer 2014 geplant.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die beiden folgenden Anträge wurden bei getrennter Berichterstattung
(Berichterstatterin jeweils Abgeordnete Marianne L e m b a c h e r,
VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für eine optimale
Gesundheitsversorgung für unsere Bevölkerung.

Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (NÖ GÄG 1977).

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) meinte, ihre
Fraktion werde diesem Regierungsantrag die Zustimmung erteilen. Es
entspreche aber nicht dem internationalen Standard, dass jene, die
Arzneimittel verschreiben, diese Medikamente auch verkaufen dürfen,
wie dies bei den Hausapotheken der Hausärzte im ländlichen Raum in
Niederösterreich üblich sei. Viele Hausärzte würden eine Hausapotheke
als wirtschaftliches Standbein benötigen.

Abgeordneter Benno S u l z b e r g e r (FP) schloss sich der
Kritik seiner Vorrednerin an und informierte über die Defizite und
Problemen bei den Nachbesetzungen von Arztpraxen im ländlichen Raum.
Besonders die älteren Menschen aber auch die jungen Familien müssten
in Zukunft medizinisch bestens betreut werden.

Abgeordnete Heidemaria O n o d i (SP) erklärte, eine Novelle des
Apothekengesetzes im Jahr 2006 sei auf Grund eines Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden. Auch das ländliche
Gebiet müsse für einen praktischen Arzt ein attraktives
Betätigungsfeld bleiben und daher neue attraktivere Rahmenbedingungen
für Mediziner geschaffen werden. Beste Beispiele dafür seien eine
Erschwerniszulage oder eine erhöhte Grundvergütung für Arztpraxen im
ländlichen Raum.

Abgeordneter Ing. Hermann H a l l e r (VP) sagte, ein gesundes
Altern den Bürgern zu ermöglichen, sei eine große Aufgabe für die
Politik. In Niederösterreich gebe es gut funktionierende Kliniken,
einen hohen Versorgungsgrad mit Hausärzten, aber in peripheren
Gebieten Probleme bei der Nachbesetzung von Arztpraxen.

Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.

(Forts.)

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12172
www.noe.gv.at/nlk

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