- 26.01.2012, 11:13:12
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EZigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen
Seevetal (ots) -
- Querverweis: Hintergrundinformationen liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der
Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle
staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der
eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von
Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden
Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.
Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter
Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt
haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den
Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt.
"Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland
Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue
Branche völlig zurecht blüht", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des
Verbands des eZigarettenhandels.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach
die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das
Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse,
hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler
klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von
eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.
Rechtliche Einschätzung durch Experten
Die gesetzliche Grundlage des Erlasses wird von Rechtsexperten
angezweifelt: "Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken
hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie
irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?", stellt
Prof. Dr. Wolfgang Voit fest. Der Sprecher der Forschungsstelle für
Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ergänzt: "Der
Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur
Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem
Arzneimittelrecht nicht verboten werden". (Zitat:
http://tinyurl.com/7hyf9nc )
Die angebliche Schädlichkeit der eZigarette
Auch Mutmaßungen über die Schädlichkeit der elektrischen Zigarette
halten aus Verbandssicht den wissenschaftlichen Fakten nicht stand.
"Wir haben reichlich Gutachten, die die Ungefährlichkeit der
eZigarette belegen." Diese Dokumente sind zur Aufklärung über die
reduzierte Schädlichkeit der elektrischen Zigarette allen
interessierten Stellen zur Verfügung gestellt worden. "Anfang
nächster Woche veröffentlichen wir die nächsten Labortests, während
die Kritiker größtenteils nur polemisieren" sagt Sprengel.
Der Verband des eZigarettenhandels hat eine Informationssammlung zur
eZigarette zusammengestellt und der Presseinformation als PDF
beigefügt.
Über den Verband des eZigarettenhandels
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in
Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger
mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten
sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird.
Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll
insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich
aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den
Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung
dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie
z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung
der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des
Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung
dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen
europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der
Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um
die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu
verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um
Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör.
Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des
Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden
Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von
elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.
Rückfragehinweis:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
Tel.: +49 4105-85987-23
Fax: +49 4105-85987-90
Email: [email protected]
Internet: www.vd-eh.de
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