- 26.01.2012, 09:18:47
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VKI: 24-Stunden-Betreuung - 45 Anbieter im Überblick
Mehrere Angebote einholen und im Vorfeld die benötigten Anforderungen abklären
Wien (OTS/VKI) - Viele ältere und betreuungsbedürftige Menschen
sind auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen, wenn sie in ihrer
gewohnten Umgebung bleiben wollen. Schätzungen sozialer Dienste
zufolge sind weit über eine halbe Million Menschen nicht mehr in der
Lage, ihren Alltag alleine zu bewältigen. An Organisationen, welche
die dazu erforder-lichen Dienstleistungen anbieten, mangelt es nicht.
Die große Auswahl macht es für Betroffene oder deren Angehörige aber
nicht leichter, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene
Betreuung zu finden. Im Rahmen einer Erhebung zu Kosten und
Leistungen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 77
Anbieter von 24-Stunden-Betreuung mit Firmensitz beziehungsweise
Adresse in Österreich kontaktiert - 45 davon gaben nähere Auskünfte.
Die Kosten für einen Betreuer bewegen sich bei den befragten
Institutionen - je nach Anforderung und Leistungsspektrum - zwischen
40 und 115 Euro pro Tag. Zusätzlich fallen unter Umständen Kosten für
die Agentur/den Verein oder für Sozialversicherungsbeiträge an. Den
Gesamtüberblick gibt es auf www.konsument.at sowie in der
Februarausgabe des Testmagazins KONSUMENT.
Individuelle Anforderungen abklären
"Das Leistungsangebot der Vermittlungsagenturen ist sehr
unterschiedlich, jeder einzelne Pflegefall wiederum individuell. Umso
wichtiger ist es für die Betroffenen, im Vorfeld genau abzuklären,
welche Leistungen benötigt werden, welche Anforderungen unverzichtbar
sind und wo Kompromisse geschlossen werden können", erläutert
VKI-Gesundheitsexpertin Dr. Angela Tichy. Dabei sind u.a. folgende
Punkte relevant: Sind neben betreuerischen Tätigkeiten auch
pflegerische öder ärztliche Tätigkeiten erforderlich? In diesem Fall
ist es von Vorteil, wenn die Betreuungsperson eine höhere Ausbildung
aufweist, auch wenn diese in Österreich meist nicht anerkannt ist.
Sorgt die Agentur oder der Verein von sich aus für Ersatz, wenn die
Betreuung ausfällt? Da eine 24-Stunden-Betreuung ohne Personal aus
dem Ausland nicht denkbar wäre, sollte man auch klären, im welchem
Umfang Deutschkenntnisse benötigt werden: Sollen Amtswege übernommen
werden oder wünscht sich die zu betreuende Person auch sozialen
Kontakt und Unterhaltung?
Kosten detailliert aufstellen
Nicht nur die Leistungen und das Angebot fallen höchst
unterschiedlich aus, auch die Kosten und die Zahlungsmodalitäten
variieren erheblich. Die Modelle der 45 befragten Anbieter reichen
von kostenloser Vermittlungstätigkeit über einmalige Gebühren bis hin
zu regelmäßigen Jahresgebühren, von monatlichen Beiträgen bis zu
stundenweiser Abrechnung. Auch Staffelungen nach Vertragsdauer sind
möglich. Für Kurzeit- und Urlaubsbetreuung gelten oft gesonderte
Tarife. Die in Rechnung gestellten Tageshonorare der Personenbetreuer
sind in der Regel abhängig vom Pflegeaufwand sowie den
Deutschkenntnissen und der Ausbildung der Betreuungspersonen. Die
Spanne reicht in der Erhebung von 40 bis 115 Euro pro Tag.
Tichy: "Wir raten dazu, mehrere Angebote einzuholen. Manche
Anbieter verrechnen aber bereits für ein Informationsgespräch bzw.
das Angebot Kosten, auch wenn letztlich kein Vermittlungsvertrag
zustande kommt. Deshalb ist es ratsam, sich im Vorfeld über
eventuelle Kosten zu erkundigen. Dennoch kann sich auch dieser
kurzfristige finanzielle Mehraufwand auf lange Frist rechnen."
Schriftlicher Betreuungsvertrag
Die Personenbetreuer sind dazu verpflichtet, einen schriftlichen
Betreuungsvertrag aufzusetzen, in dem alle zu erbringenden
Dienstleistungen aufgelistet sein müssen. Tichy: "Nehmen Sie sich die
Zeit und studieren Sie den Vertrag sehr sorgfältig, bevor Sie ihn
unterzeichnen, denn alle darin nicht vereinbarten Dienstleistungen
müssen vom Betreuungspersonal nicht ausgeführt werden." Im Vertrag
müssen auch Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall
enthalten sein. Die erbrachten Dienstleistungen wiederum sind vom
Betreuer in schriftlicher Form zu dokumentieren, ebenso wie die
Personenbetreuer dazu verpflichtet sind, ein Haushaltsbuch zu führen,
in dem alle im Rahmen der Betreuung erbrachten Ausgaben angeführt
sind.
Tipps des Vereins für Konsumenteninformation:
- Information. Erkundigen Sie sich Sie sich vorab über die Leistungen
und Kosten der Betreuungsvermittlung. Überlegen Sie sich gut, welche
Leistungen Sie von dem jeweiligen Anbieter erwarten. Einen Überblick
zu Anbietern im Bereich der Personenbetreuung gibt die
KONSUMENT-Februarausgabe.
- Angebot. Lassen Sie sich ein Angebot vorlegen, das sämtliche zu
erfüllenden Leistungen und alle anfallenden Kosten (einschließlich
Vermittlungsgebühren, Sozialabgaben, Fahrtkosten sowie mögliche
Ausgaben für Kost und Logis) beinhaltet. Überprüfen Sie vertragliche
Inhalte (Bindungsfristen, Zahlungsmodalitäten, Leistungen,
Möglichkeiten).
- Staatliche Förderung. Die hohen Kosten können durch staatliche
Förderungen gemildert werden. Voraussetzung für eine staatliche
Förderung ist neben der Pflegestufe und einem monatlichen Einkommen
von nicht mehr als 2.500 Euro der Nachweis der Qualifikation der
Betreuungskraft. Der Personenbetreuer muss entweder eine theoretische
Ausbildung nachweisen, die einer Heimhilfe entspricht oder seit
mindestens sechs Monaten den Förderwerber sachgerecht betreut haben
bzw. es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu
pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
- Steuerliche Absetzbarkeit. Bei einer 24-Stunden-Betreuung können
Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für Betreuungspersonal,
Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als außergewöhnliche
Belastung im Folgejahr steuerlich abgesetzt werden.
Sämtliche Details zur Erhebung und weitere Informationen zum Thema
gibt es auf www.konsument.at sowie in der Februarausgabe des
Testmagazins KONSUMENT.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:[email protected]
www.konsument.at
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