OTS0035   25. Jan. 2012, 09:18

VKI: Urteile gegen Finanzkeiler

VKI setzt Schadenersatz für falsche Anlageberatung gerichtlich durch


Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat
in drei Musterprozessen gegen verschiedene Anlageberater - geführt im
Auftrag des Konsumentenschutz-ministeriums - Recht bekommen. Zwei
Urteile sind rechtskräftig. In allen Fällen wurden KleinanlegerInnen
riskante Produkte bzw. Kreditkonstruktionen als "sicher" verkauft und
über die innewohnenden Risiken nicht aufgeklärt.

Die "EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG" in Salzburg und die
"Contectum Investment-Consulting GmbH" in Graz haben Kleinanlegern,
die einem Risiko völlig abgeneigt waren, MEL-Zertifikate als
"sicheres" Investment angeboten. Das jeder Einzelaktie innewohnende
Risiko von Kursverlusten bis hin zu einem Totalverlust wurde
geflissentlich verschwiegen. In schriftlichen Unterlagen fanden sich
zwar entsprechende Hinweise, doch diese Unterlagen wurden nur als
"Formalität" abgetan und von den KonsumentInnen ungelesen
unterzeichnet. Nach den Kursverlusten hat der VKI - nach Abtretung
der Ansprüche - Schadenersatz gegen die Berater eingeklagt. Daraufhin
kam - wie in solchen Fällen stets - das Argument, dass die Beratenen
bereits zu einem früheren Zeitpunkt die falsche Beratung durchschauen
hätten müssen und Schadenersatzansprüche daher verjährt seien. Die
Gerichte entschieden im Sinn der geschädigten AnlegerInnen: Das
Verschweigen von Risiken ist schuldhafte falsche Anlageberatung,
wofür die Beratungsunternehmen haften. Die Falschberatungen seien
erst im Augenblick der Kursabstürze erkennbar gewesen, die Klagen
daher nicht verjährt. Die Gerichte sprachen Schadenersatz zu. Das
Urteil gegen EFS ist rechtskräftig.

Im dritten - ebenfalls sehr typischen Fall - vermittelte der
Vermögensberater Isamberth aus Graz zwei zwanzigjährigen
Salzburgerinnen, die ursprünglich einen Kredit für einen Wohnungskauf
aufnehmen wollten, einen Fremdwährungskredit weit über der benötigten
Summe und überredete die Konsumentinnen, das angesparte Kapital als
Einmalerlag in Lebensversicherungen - zum Teil mit einer Laufzeit von
75 Jahren (!) - zu investieren. Auch hier dasselbe Bild:
Konservativen und unerfahrenen Anlegerinnen wird ein riskantes
Gesamtfinanzierungskonzept vorgeschlagen, ohne die Risiken im Detail
darzustellen. Auch hier wurde - vom OLG Linz bestätigt -
rechtskräftig Schadenersatz zuerkannt.

Auch die rund 2.500 TeilnehmerInnen an den Sammelklagen gegen den
AWD - hier steht der Vorwurf der systematischen Fehlberatung bei
Immobilienaktien im Raum - schildern ähnliche Erlebnisse. Diese
Verfahren werden erst in den nächsten Jahren von den Gerichten
entschieden.

"Aus den zahlreichen Fällen rund um die Vermittlung von
MEL-Zertifikaten, Immobilienaktien und Fremdwährungskrediten zeigt
sich eines ganz klar: Die von den jeweiligen Produkt-Emittenten
bezahlten Provisionen treiben die Vermittler - im finanziellen
Eigeninteresse - dazu, den Kunden Produkte als sicher darzustellen
und Gefahren zu verschweigen, nur um Provisionen zu verdienen. Eine
anlegergerechte Beratung bleibt da sehr oft auf der Strecke",
kritisiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Daher
müsste - will man aus den Schadensfällen lernen - eine Abkehr von der
Provisionsberatung hin zu einer Honorar-beratung erfolgen."

Die genannten Urteile sind auf www.verbraucherrecht.at kostenlos
zugänglich.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0035 2012-01-25 09:18 250918 Jän 12 NKI0001 0460



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Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba,
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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