- 24.01.2012, 09:29:11
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WKÖ-Vize RfW-BO Amann: Nicht von anderen fordern, was man selber nicht bereit ist zu tun!
"Kein Unternehmer versteht mehr, dass die Eintragungspflicht im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" nicht schon vor Jahren abgeschafft wurde."
Wien (OTS) - Der Geschäftsführer der "Wiener Zeitung GmbH" weise
zwar in einem Rundschreiben an alle Unternehmer auf die
Eintragungspflicht aller Kapitalgesellschaften im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung hin, während er selber im Post Skriptum (PS) aber auch
gleichzeitig die eigene Überflüssigkeit seiner Zeitschrift bestätige,
so WKÖ-Vizepräsident RFW-BO Fritz Amann heute als Reaktion auf diesen
Postwurf.
Richtigerweise werde darin auch auf die fast täglichen
Eintragungs-Angebote von dubiosen Internethandels- und
Gewerberegister zur Aufnahme in diverse Scheinregister aufmerksam
gemacht. Das einzig relevante, öffentliche Register sei alleine das
Firmenbuch (Handelsregister), das von den zuständigen Gerichten
geführt werde, heiße es dort weiter. Die Richtigkeit dieser
Ausführungen könne jeder Unternehmer und auch er nur bestätigen, so
Amann weiter. Nur sollte hier der Herr Geschäftsführer nicht nur
"dubiose" Mitbewerber ausschalten wollen, sondern vielmehr endlich
die "sinnlose" Einschaltungspflicht in seinem Format abschaffen.
"Denn wie er richtigerweise ja selber erklärt, sind alle notwendigen
Hinweise schon längst und aktuellst im Firmenbuch abzufragen", so
Amann.
"Da können die Unternehmen auch digital alle ihre gesetzlich
notwendigen Angaben und Daten, ohne jegliche Eintragungsgebühren,
selber hinterlegen. Deshalb versteht auch kein Unternehmer mehr, dass
die Eintragungspflicht im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" nicht schon
vor Jahren, wie von Schüssel als Kanzler zugesagt wurde, abgeschafft
wurde", stellt WKÖ-Vizepräsident und RFW-BO Fritz Amann zu seiner
diesbezüglich langjährigen Forderung noch einmal nachdrücklich fest.
Rückfragehinweis:
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