• 24.01.2012, 09:07:09
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  • OTS0026 OTW0026

Neue Kurzpark-Tarife ab 1.3.2012: Regelung für den Umtausch alter Parkscheine

Neues Parkpickerl gilt ebenfalls ab 1. März 2012

Wien (OTS) - Mit 1. März treten neue Tarife für das Kurzparken in
Wien in Kraft. Parkscheine mit einem bis zum 29. Februar 2012
gültigen Tarif verlieren mit Ablauf dieses Tages ihre Gültigkeit.
Diese Parkscheine können ab 1. März 2012 umgetauscht werden.

Bis zu einer Anzahl von 30 Stück ist der Umtausch möglich

-        in rund 200 Wiener Trafiken mit Aufzahlung bis 31.5.2012
-        in den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien bis 31.5. 2012
-        in allen Stadtkassen der MA 6 bis Ende August 2012.

In unbegrenzter Stückzahl können die Parkscheine in der
Stadthauptkasse bis Ende August 2012 zurückgegeben werden oder mit
Aufzahlung gegen neue Parkscheine umgetauscht werden.

Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Parkscheinen mit anderen Tarifen
als 0,60 Euro (1/2 Std), 1,20 Euro (1 Std), 1,80 Euro (1 1/2 Std),
2,40 Euro (2 Std), mit ATS-Aufdruck oder mit doppelter
Preisauszeichnung (ATS/EUR) sowie von mehr als 30 Stück ist nur in
der Stadthauptkasse möglich.

Die Rückgabe kann auch postalisch an die Stadthauptkasse (1082 Wien,
Rathaus, Stiege 7, Hochparterre) unter Bekanntgabe der Bankverbindung
(Bankleitzahl, Kontonummer, Kontoinhaber) erfolgen.

Neuer Tarif für Parkpickerl tritt ebenfalls in Kraft

Auch für die Parkpickerl treten neue Tarife in Kraft. Ab 1.3.2012
kostet zum Beispiel das Parkpickerl für zwei Jahre statt bisher 270
Euro (zuzüglich 58,99 Verwaltungsabgaben pro Ausstellung des
Parkpickerls) nurmehr 240 Euro zzgl. Verwaltungsabgabe.

Die Änderung, die ab 1. März 2012 gilt, bedeutet für
ParkpickerlbesitzerInnen konkret, dass sich aufgrund der Änderung
Guthaben von 1,25 Euro (Guthaben für 1 Monat) bis maximal 30 Euro
(24x1,25 Euro maximale Laufzeit der Ausnahmegenehmigung von zwei
Jahren) ergeben. Bei persönlicher Vorsprache berechnen die
Bezirksämter bereits seit 2.1.2012 die Parkometerabgabe entsprechend
dem günstigeren Tarif. Für Jänner und Februar 2012 kommt noch der
"alte" Tarif zur Anwendung.

Bei "Zahlscheinverlängerungen" werden bereits die jeweiligen Guthaben
automatisch mitberücksichtigt, womit sich die Parkometerabgabe
entsprechend verringert. Grundsätzlich wird das Guthaben beim
nächsten Parkpickerlantrag abgerechnet.

Auf ausdrücklichen Antrag des Kunden können Guthaben über 5 Euro auch
ausbezahlt werden. Anträge können bereits jetzt gestellt werden, die
Rücküberweisung erfolgt ab dem 1.3.2012. Die entsprechende
Antragsformulare gibt es bei den Bezirksämtern und ab Mitte Februar
2012 auf www.wien.at zum Download.

Rückfragehinweis:
Andreas Baur
Mediensprecher Vzbgm. Maria Vassilakou
0664 831 74 49
[email protected]

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