- 20.01.2012, 15:27:15
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Datenschutzrat: Rahmenbeschluss EU-USA statt 27 bilaterale Abkommen über Datenaustausch
Der Datenschutzrat nimmt auf Wunsch des Innenausschusses neuerlich zum bilateralen Abkommen über Datenaustausch zwischen Österreich und den USA zur Terrorbekämpfung Stellung
Wien (OTS) - "Der Datenschutzrat beschäftigte sich seit 2008
mehrmals mit dem Prüm-like-Abkommen", berichtet Vorsitzender Johann
Maier nach der heutigen Sitzung des Datenschutzrates. Schon anfangs
hielt das Gremium fest, "dass aus datenschutzrechtlicher Sicht ein
verstärkter Datenaustausch mit den USA bedenklich sei, da eine
Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland grundsätzlich
nur dann zulässig sei, wenn dieses Drittland ein angemessenes
Datenschutzniveau gewährleiste. Insbesondere im Hinblick auf die
Rechte der oder des Betroffenen scheint dieser Standard in den USA
aus derzeitiger Sicht nicht gegeben zu sein."
Denn anders als nach der Datenschutz-Konvention des Europarates, die
eine Verpflichtung zur innerstaatlichen Gewährleistung subjektiver
Rechte auf Geheimhaltung, Löschung, Richtigstellung und Auskunft
sowie die Überwachung durch eine unabhängige
Datenschutz-Kontrollstelle vorsieht, bestehe in den USA weder das
explizite Recht auf Löschung von Daten noch ein Anspruch auf Schutz
vor überschießender staatlicher Ermittlung, wie dies im europäischen
Recht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre garantiert ist.
"Die Einwände des Datenschutzrates finden sich nun zum Teil im
ausverhandelten Abkommen zwischen Österreich und den USA. Es
unterscheidet sich damit von vielen anderen bilateralen Prüm-like
Abkommen wesentlich", sagte Maier. So enthalte das österreichische
Abkommen - etwa im Gegensatz zum deutschen - einen Rechtsschutz durch
die Datenschutzkommission. Diese sei verpflichtet, die Rechte der
Betroffenen auf Zugang zu Daten, Berichtigung oder Löschung von Daten
gegenüber den USA durchzusetzen. Zudem gebe es eine
Suspendierungsklausel, nach der das Abkommen bei
Datenschutz-Verletzungen ausgesetzt werden kann.
"Doch die Situation, dass es nun über 20 bilaterale Abkommen zwischen
europäischen Staaten und den USA gibt, ist höchst unbefriedigend", so
Maier. "Denn diese bilateralen Abkommen sind nicht gleichlautend,
sondern je nach Verhandlungsergebnis datenschutzrechtlich sehr
unterschiedlich ausgeprägt und entsprechen meist nicht dem Standard
der Datenschutzkonvention des Europarates."
Aus Sicht des Österreichischen Datenschutzrates sollten daher diese
bilateralen Verträge durch das derzeit bereits in Verhandlung
befindliche Rahmenabkommen der Europäischen Union mit der
US-Regierung über den Austausch von personenbezogenen Daten zu
Strafverfolgungszwecken ersetzt oder ergänzt werden, erläutert der
Datenschutzratsvorsitzende. Dieses Rahmenabkommen müsste jedenfalls
die Mindeststandards der Datenschutz-Konvention des Europarates samt
Zusatzprotokoll ausdrücklich normieren.
"Der Österreichische Datenschutzrat regt daher an, dass die
Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür eintritt, dass das
geplante Rahmenabkommen mit den entsprechend hohen
Datenschutzstandards so rasch wie möglich mit den USA abgeschlossen
wird und die Mitgliedstaaten laufend über den Verhandlungsstand
informiert werden", so Maier abschließend.
Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/620307
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