• 20.01.2012, 13:47:36
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  • OTS0162 OTW0162

Erster positiver Abschluss eines Art. 7a Verfahrens unter Mitwirkung von BEREC: Mobilterminierung für Polen

Wien (OTS) - Am 11. Jänner 2012 fand ein Treffen zwischen
Vertretern der Europäischen Kommission, der Vereinigung europäischer
Regulatoren (BEREC) und der polnischen Regulierungsbehörde (UKE) zum
Thema Mobilterminierung statt.

Ziel des Treffens war es, einen gemeinsamen Ansatz für die
Regulierung der Mobilterminierungsentgelte in Polen zu entwickeln,
nachdem die Europäische Kommission erhebliche Bedenken bezüglich der
von UKE notifizierten Maßnahmenentwürfe (Fälle PL/2011/1255-1258,
PL/2011/1260, PL/2011/1273) artikulierte. Diese Bedenken führten zum
ersten Art. 7a Verfahren auf Grundlage des neuen Rechtsrahmens. Alle
Parteien kamen überein, dass UKE die Maßnahmenentwürfe zurückzieht
und neue Entscheidungen erlässt. Diese werden, basierend auf der
Empfehlung der Europäischen Kommission zu Terminierungsentgelten,
symmetrische Mobilterminierungsentgelte festlegen.

Unter Mitwirkung von BEREC, das derzeit von der RTR-GmbH geleitet
wird, konnte das erste Art. 7a Verfahren in kürzester Zeit und zur
vollen Zufriedenheit aller beteiligten Parteien gelöst werden.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:[email protected]

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