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OTS0108   20. Jan. 2012, 12:04

Salzburger Festspiele: Für Rechnungshof Vergleich mit Bregenzer Festspiele zulässig

Regelungsdefizite und Unvereinbarkeiten im Festspielfondsgesetz


Der Rechnungshof stellt zu der heutigen
Pressekonferenz des Salzburger Festspielfonds klar, dass ein
Vergleich zwischen den Bregenzer und den Salzburger Festspielen sehr
wohl zulässig ist. Entschieden zurückgewiesen wird, dass die
Diskussion um das Salzburger Festspielfondsgesetz in Folge des
Rechnungshof-Berichts für die Salzburger Festspiele eine
"existenzgefährdende Dimension" annehme.

In seinem Bericht (Salzburg 2012/1) weist der Rechnungshof in der
Teilziffer 5 (Seite 46) darauf hin, "durch die dreijährige Garantie
eines Förderungsbetrags" der Gebietskörperschaften "besteht für die
Bregenzer Festspiele GmbH eine höhere Gebarungs- und
Planungssicherheit als durch das vom Kuratorium nur wenige Monate vor
Beginn der nächsten Spielzeit für ein Jahr beschlossene Budget für
die Salzburger Festspiele".

Der Rechnungshof bleibt auch bei seiner Auffassung, dass das
Salzburger Festspielgesetz aus dem Jahr 1950 "erhebliche
Regelungsdefizite und Unvereinbarkeiten" beinhaltet (siehe Bericht
Seite 45, Teilziffer 5): "Da der Salzburger Festspielfonds als
Veranstaltungsdienstleistungsunternehmen zur optimalen Erfüllung
seiner Aufgabe - so wie jedes andere Unternehmen - eine zeitgemäße
Konstruktion benötigt, empfahl der RH - in Übereinstimmung mit seinem
Prüfungsauftrag - Maßnahmen, um festgestellte Schwachstellen zu
beheben." Derzeit fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den
Sorgfaltspflichten, zur Haftung der Organe sowie eine Verpflichtung,
ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen und ein Internes
Kontrollsystem einzurichten. Im übrigen war im Prüfersuchen des
Salzburger Landtages ausdrücklich angeführt, dass vom Rechnungshof
auch Vorschläge für organisatorische Neuerungen bzw. Verbesserungen
erwartet werden.

Zu der im Zusammenhang mit der Genehmigung von Verträgen durch das
Kuratorium in der Pressekonferenz von den Vertretern des
Festspielfonds getroffenen Aussage, das Kuratorium werde dieser
Empfehlung nicht folgen, da es keine "Gagenverhandlungen" führen
wolle, erklärt der Rechnungshof: Das Kuratorium hat laut geltendem
Festspielfondsgesetz Dienst- und Werkverträge ab einer Wertgrenze von
4.282 EUR monatlich zu genehmigen. Der Rechnungshof empfahl daher -
durchaus differenziert -, "alle im Salzburger Festspielfondsgesetz
angeführten Aufgaben zu erfüllen und bei Rechtsgeschäften für eine
entsprechende Genehmigung im Innenverhältnis zu sorgen oder auf eine
Änderung des Salzburger Festspielfondsgesetzes hinzuwirken; damit
würden die Genehmigungsvorbehalte des Kuratoriums auf jene
Geschäftsfelder beschränkt, die ihrer Art oder ihrem Umfang nach ein
Risiko für das Unternehmen nach sich ziehen könnten" (Bericht Seite
50, Teilziffer 7).

Der Rechnungshof begrüßt, die Ankündigung des
Kuratoriumsvorsitzenden, das Kuratorium zu beauftragen, bis zur
nächsten Sitzung im März 2012 zu jeder einzelnen Empfehlung Stellung
zu nehmen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0108 2012-01-20 12:04 201204 Jän 12 REH0001 0388



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Rückfragehinweis: Rechnungshof
Dr. Leopold Mayr
Tel.: +43/1/71171-8471

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