• 20.01.2012, 10:10:27
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  • OTS0047 OTW0047

Gleichbehandlungsanwaltschaft: Stellenanzeigen und Wohnungsinserate müssen dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechen!

Wien (OTS) - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wird im Februar
österreichweit Inserate in Printmedien überprüfen: "Wir wollen
wissen, wie viele Unternehmen die notwendige Entgeltinformation
geben. Und wir wollen wissen, wie hoch der Prozentsatz der Inserate
ist, die bereits diskriminierungsfrei formuliert sind. Bei den
Anträgen auf Bestrafung werden wir uns auf gravierende Fälle von
diskriminierenden Stelleninseraten und Wohnungsinseraten
konzentrieren. Die Ergebnisse der Aktion werden auf
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at veröffentlicht", so die Leiterin
der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Ingrid Nikolay-Leitner.

Neu seit 2012 ist, dass bei Stelleninseraten, die keine
Entgeltinformation enthalten, eine Verwaltungsstrafe droht.
Diskriminierungsfrei formuliert mussten Stelleninserate schon bisher
sein. Auch in Wohnungsinseraten darf es keine diskriminierenden
Formulierungen in Bezug auf die ethnische Zugehörigkeit oder das
Geschlecht von InteressentInnen geben.

Unternehmen, die gesetzeskonform handeln wollen, finden auf
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at die Information
"Stelleninserate: So machen Sie es richtig" und die "Empfehlung zur
Einkommenstransparenz in Stelleninseraten".
Für StellenwerberInnen und InteressentInnen für Wohnraum gibt es
Informationen, wie sie bei diskriminierenden Inseraten selbst aktiv
werden können.

Rückfragehinweis:

Dr.in Ingrid Nikolay-Leitner
   Tel.: 01/532 02 44
   [email protected]
   
   Dr.in Elke Lujansky-Lammer
   Tel.: 316/72 05 90
   [email protected]

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