VKI: Sammelintervention für Kreuzfahrt-Geschädigte
VKI unterstützt - im Auftrag des BMASK - geschädigte ÖsterreicherInnen
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde
vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) beauftragt, österreichische
Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der "Costa Concordia" in Italien
bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Der
VKI wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln und zunächst
versuchen, einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Als Ultima
Ratio wird die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geprüft. Die
Teilnahme an der Sammelintervention auf www.verbraucherrecht.at ist
kostenlos. Die Aktion läuft bis 17.2.2012.
Im Zuge des Kreuzfahrtunglücks der "Costa Concordia" vor der Insel
Giglio an der toskanischen Küste sind auch österreichische Reisende
zu Schaden gekommen. Bislang befinden sich offenbar - und
glücklicherweise - keine ÖsterreicherInnen unter den Toten.
Zahlreiche Reisende aus Österreich haben allerdings Schäden
davongetragen:
- Die Kreuzfahrt musste aufgrund des Unglücks frühzeitig abgebrochen
werden. Der Erholungswert der Reise ist durch die traumatischen
Ereignisse nicht gegeben. Das begründet Ansprüche auf Preisminderung
und insbesondere auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude
gegen den Reiseveranstalter, der für Verfehlungen seiner
Erfüllungsgehilfen einzustehen hat.
- Im Zuge der Evakuierung des Schiffes ist in vielen Fällen das
Reisegepäck verloren gegangen oder zerstört worden.
- Es ist nicht auszuschließen, dass es auch zu Körperverletzungen kam
bzw. dass Passagiere psychische Beeinträchtigungen (Schock-Schäden)
davongetragen haben.
Seit 1.1.2012 gilt die EU-Verordnung über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See (EG 392/2009). Danach haften der
ausführende Beförderer (Costa Crociere S.p.A.) und der
Reiseveranstalter (sofern nicht direkt bei Costa gebucht wurde)
solidarisch für Schäden (Tod, Körperverletzung, Gepäck). Dazu kommt
weiters die Haftung des Pauschalreiseveranstalters nach dem
Konsumentenschutzgesetz - unter anderem für entgangene Urlaubsfreude.
Der VKI rät Geschädigten:
- Wenn Sie an der Sammelintervention des VKI teilnehmen wollen,
melden Sie Ihren Schadensfall über www.verbraucherrecht.at an den
VKI.
- Machen Sie Schäden am Gepäck parallel dazu - innerhalb von 15 Tagen
nach der Ausschiffung - sowohl beim Beförderer (Costa Crociere
S.p.A., Piazza Piccapietra 48, 16121 Genova ITALY) als auch bei Ihrem
Reiseveranstalter geltend und weisen Sie aber darauf hin, dass Sie
sich die "Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten"
(eingeschriebener Brief / Kopie aufheben).
- Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell Verzichtserklärungen auf
Schadenersatz.
Der VKI wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln (Anmeldefrist:
17.2.2012) und gegenüber Beförderer und Reiseveranstaltern geltend
machen.
"Wir hoffen, dass die Ankündigung von Costa Crociere, alle Schäden
ersetzen zu wollen, gilt", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches
Recht im VKI. "Sollte es Probleme geben, dann werden wir prüfen, die
Ansprüche von österreichischen Geschädigten auch in Form von
Sammelklagen durchzusetzen."
Weitere Informationen zur Sammelintervention gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.
Vorherige Aussendung
Endlich wieder ein Wolf in Österreich!
Verein Pfotenhilfe | 20. Jan. 2012, 09:22
Dr. Peter Kolba,
Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
















