- 19.01.2012, 10:14:44
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AKOÖ zum Thema Frühpensionen: Perspektiven statt Verunsicherung und Angstmache
Linz (OTS) - Maßnahmen zur Anhebung des faktischen
Pensionsantrittsalters werden derzeit ständig von Politik und
Wirtschaft gefordert. Dazu braucht es auch die klare Bereitschaft der
Betriebe, Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter zu beschäftigen
und krankmachende Arbeitsbedingungen abzuschaffen. Wer diese
Verantwortung nicht wahrnimmt, muss mehr in die Sozialsysteme
einzahlen.
Wie verunsichert die Arbeitnehmer/-innen bereits sind, zeigen die
aktuellen Daten des Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer OÖ. Nur 63
Prozent der Befragten können sich aufgrund der derzeitigen Situation
in der Arbeitswelt sehr bzw. eher wahrscheinlich vorstellen, bis
60/65 arbeiten zu können - bei Arbeiter/-innen sind es sogar nur 38
Prozent. Von jenen, die glauben nicht bis 60/65 durchzuhalten, nennen
65 Prozent körperliche und 42 Prozent psychische Belastungen als
Gründe. 57 Prozent der Arbeiter/-innen und 44 Prozent der
Angestellten sind sehr unsicher, ob sie die gestellten Anforderungen
erfüllen können. 48 Prozent aller Befragten aber meinen, dass die
Verringerung der Arbeitszeit eine wichtige Maßnahme wäre, damit man
es doch schaffen könnte. 42 Prozent wünschen sich
gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb.
Die Arbeitsbedingungen sind also maßgeblich dafür verantwortlich,
ob Menschen gesund bleiben und bis zum gesetzlichen Pensionsalter
arbeiten können. Unternehmen, die Arbeitsbedingungen nicht
verbessern, sollen entweder spürbar hohe Strafzahlungen oder
prozentuell höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Das
Ziel ist aber nicht, möglichst viel über Strafzahlungen für das
Sozialversicherungssystem einzunehmen, sondern durch diesen
Lenkungseffekt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Weitere wichtige Forderungen der AK: Eine einvernehmliche
Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand soll nur nach
Beratung durch den Betriebsrat oder Arbeiterkammer möglich sein
dürfen. Die Entgeltfortzahlungspflicht darf nicht entfallen und auf
die Krankenkassen abgewälzt werden. Gleichzeitig ist ein
Kündigungsschutz im Krankenstand schon lange überfällig.
"Wer krank ist und nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert
werden kann, muss die Möglichkeit der Invaliditätspension in
existenzsichernder Höhe erhalten. Projekte wie die Gesundheitsstraße
beim AMS sollen nicht zum Spielball zwischen AMS und PVA werden,
sondern den Menschen rasch eine neue Perspektive geben. Wer es aber
nachweislich über lange Zeit - etwa zwei Jahre - versucht, wieder auf
dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und trotzdem keine Chance bekommt,
muss nach abschließenden Gutachten einen Pensionsanspruch haben",
erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Rainer Brunhofer
Tel.: (0732) 6906-2185
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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