• 18.01.2012, 18:51:34
  • /
  • OTS0286 OTW0286

Kommentar zum Karlsruhe-Urtei über den Strafvollzug

Berlin (ots) - Ist es auch Wahnsinn, hat es doch den Segen des
Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, der Staat dürfe aus
Kostengründen und zur Effizienzsteigerung selbst seine ureigenen
Aufgaben an Private delegieren, selbst Gefängnisse ließen sich als
Profit-Center betreiben, hat sich längst als Irrlehre
herausgestellt, aber vor dem höchsten deutschen Gericht hat sie
Bestand. Die Delegation staatlicher Aufgaben auf Private war in den
meisten Fällen problematisch, aber hier war und ist sie fatal. Der
unmittelbare, körperliche Zwang ist in diesen Einrichtungen keine
Ausnahme, sondern die tägliche Regel. Noch mehr als Strafgefangene
sind die Gemaßregelten der Gewalt unterworfen - das muss die
Staatsgewalt sein, wenn der Staat nicht die Idee von sich selbst
verlieren will.

Rückfragehinweis:
Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
Telefon: +49 (0)30 23 27-9
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel