• 18.01.2012, 18:27:24
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Sozialdemokratische Freiheitskämpfer/innen begrüßen die einstimmige Annahme des Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes

Wien (OTS/SK) - Namens des Bundes Sozialdemokratischer
Freiheitskämpfer/innen und Opfer des Faschismus begrüßte dessen
Vorsitzender Abg.z.NR.a.D. Ernst Nedwed die einstimmige Annahme des
Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes, das die Debattenredner
heute als einen historischen Beschluss bezeichneten. "Damit ist 78
Jahre nach den Februarereignissen 1934 und 67 Jahre nach der
Befreiung im Jahr 1945 ein Kapitel der innenpolitischen
Auseinandersetzung über den Austrofaschismus', der im Gesetz als
'Unrecht im Sinne des Rechtsstaats' umschrieben wird, teilweise
abgeschlossen", so Nedwed. ****

Besonders hervorgehoben ist das Engagement der beiden Präsidenten des
Nationalrates, Barbara Prammer und Gerhard Neugebauer, sowie des
grünen Abgeordneten Steinhauser, die den Antrag nach vielen
Verhandlungen und Beratungen mit Historikern und Opfervertretern,
u.a. auch mit den Sozialdemokratischen Freiheitskämpfer/innen, als
Kompromiss zustande gebracht haben.

"Wenngleich nicht alle Einwände von Seiten der Historiker und
Freiheitskämpfer/innen in dem Kompromissvorschlag berücksichtigt
werden konnten, entschädigt doch der einstimmige Beschluss des
Nationalrates für die Bemühungen, einen allgemein akzeptierten
Gesetzestext zustande zu bringen, der in einigen Punkten klare
Aussagen enthält", sagte Nedwed.

Von der Rehabilitierung sind jene Personen betroffen die zwischen
6.3.1933 und 12.3.1938 strafgerichtlich verurteilt oder
verwaltungsrechtlich angehalten oder ausgebürgert wurden, weil sie
in Wort oder Tat für ein unabhängiges demokratisches und seiner
geschichtlichen Aufgaben bewusstes Österreich eingetreten waren. Die
entsprechenden Urteile und Entscheidungen werden nicht nur
aufgehoben, auch ihr Unrecht wird in einer eigenen Klausel dezidiert
festgehalten. Über diese allgemeine Aufhebung und Rehabilitierung
hinaus können betroffene Personen, bzw. deren Ehegatten, eingetragene
Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister
außerdem per Antrag eine Feststellung erwirken, damit die
Verurteilung als nicht erfolgt gilt. Für Zweifelsfälle wird beim
Justizministerium ein sechsköpfiger Beirat eingerichtet.

Ernst Nedwed dankte auch im Namen vieler seiner Mitglieder - unter
denen es auch Angehörige der Opfer gibt - all jenen, die am
Zustandekommen dieses Gesetzes engagiert beteiligt gewesen sind, u.a.
Staatssekretär Josef Ostermayer.

Besonderer Dank gebührt auch den Rednerinnen und Rednern im Plenum,
Abg. Hannes Jarolim, Abg. Günther Kräuter und Abg. Johann Maier, die
auch die Mitarbeit der Sozialdemokratischen Freiheitskämpfer/innen
hervorgehoben haben. Auch Abg. Steinhauser sei dafür gedankt, dass er
in Erwähnung der Angehörigen und Opfer auf den tragischen Fall von
Karl Fischer, eines Freundes von Josef Hindels aus der Zeit von 1934
bis 1945 hinwies, der verfolgt von den Austrofaschisten und der
Gestapo schließlich während der SU Besatzung im Mühlviertel als
Trotzkist verhaftet und deportiert worden ist. Er wurde nach dem
Staatsvertrag freigelassen und später rehabilitiert. Die letzte
Rehabilitierung durch die Verfolgung und dem Austrofaschismus kann
jetzt erfolgen. Besonders beeindruckend war die Rede von Barbara
Prammer, in der sie auf ein tragisches Kapitel in ihrer näheren
Heimat Holzleithen aufmerksam machte. 1934 wurden auf der Bühne eines
Gasthauses sechs unbewaffnete Sanitäter des Republikanischen
Schutzbundes standrechtlich erschossen.

"Diese Zeit der Diktatur und der Unmenschlichkeit darf nicht
vergessen werden", betonte Nedwed. (Schluss) sc

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Tel.: 01/53427-275
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