OTS0268   18. Jan. 2012, 17:21

Bundeskanzler Faymann: Die repräsentative Demokratie hat Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Bundeskanzler zum Dringlichen Antrag


"Das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
sollte uns einen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat
unverzichtbare Funktion in unserem Land. Überlegungen, die in
Richtung Privatisierung gehen, halte ich nicht für hilfreich.
Nirgendwo in Europa existiert ein Modell, in dem die repräsentative
Demokratie im öffentlichen Rundfunk hintan gehalten wird", sagte
Bundeskanzler Werner Faymann heute, Mittwoch, bei der Beantwortung
des Dringlichen Antrags einer Oppositionspartei zur Unabhängigkeit
des ORF im Rahmen der Nationalratssitzung.

Über ein neues, verbessertes Rundfunkgesetz könne selbstverständlich
diskutiert werden, ebenso über eine bessere Zusammensetzung von
Gremien oder über deren Verkleinerung. "Aber den Eindruck zu
erwecken, dass es ein Modell gibt, bei dem die im Parlament
vertretenen Parteien in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk keine
Rolle spielen, ist falsch."

Der Bundeskanzler nannte die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien
anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Europa als
Beispiele dafür, dass demokratisch gewählte Parteien ihren Einfluss
geltend machen. "Es gibt kein Modell, bei dem die repräsentative
Demokratie keine Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk trägt", sagte der Bundeskanzler.

"Man kann darüber diskutieren, welche Strukturverbesserungen auch bei
einem ORF-Gesetz denkbar sind. Aber man soll nicht den Eindruck
vermitteln, als hätten sich manche etwas ausgedacht, was volle
parteipolitische Einflussnahme in der Struktur beinhaltet, während
andere eine Idee hätten, wie es so etwas nicht einmal im Ansatz geben
kann. Das ist nicht ehrlich genug für eine Diskussion, die aber alle
Ehrlichkeit verdient", sagte Bundeskanzler Faymann abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0268 2012-01-18 17:21 181721 Jän 12 NBU0003 0259



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