- 18.01.2012, 14:53:48
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Wenn der Spaß vor Gericht endet
"gehen, steigen, klettern - alpine rechtsfragen" - Oberlandesgericht Innsbruck und Alpenverein beleuchten juristische Problemfälle im Kühtai
Innsbruck/Kühtai (TP/OTS) - Immer öfter bewegt sich die
Freizeitgesellschaft abseits der markierten Wege, Routen und Pisten.
Sie gelangt dabei zwar nie in einen rechtsfreien Raum, dennoch
stellen sich in der Beurteilung immer wieder neue Anforderungen an
Richter und Staatsanwälte.
"gehen, steigen, klettern - alpine rechtsfragen": Das
Oberlandesgericht Innsbruck veranstaltet mit den Alpenvereinen aus
Deutschland, Österreich und Südtirol ein Seminar für Richter und
Staatsanwälte vom 22. bis 25. Jänner im Kühtai. Dabei werden die
Rechtsfragen bei Alpinunfällen, Haftungsfragen rund um Kletteranlagen
und aktuelle Sicherheitsstandards erörtert und diskutiert.
Wer haftet? Wer trägt die Verantwortung? Und wer zahlt?
Die jüngsten Urteile nach Alpinunfällen (etwa beim Lawinenunglück
in den Radstädter Tauern) haben neue Fragen aufgeworfen. Wann kommt
die Eigenverantwortung zum Tragen und wie weit reicht das "erlaubte
Risiko"? "Das Seminar soll Gelegenheit bieten, juristische Probleme
beim 'Gehen, Steigen und Klettern' aus verschiedenen Blickwinkeln zu
betrachten. Manches stellt sich am Schreibtisch anders dar als im
alpinen Gelände", betont Dr. Georg Menardi, Senatspräsident des
Oberlandesgerichtes Innsbruck.
Der schmale Grat zwischen Haftung und Eigenverantwortung
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ermacora wird in seinem Vortrag die
Rechtssprechung der jüngsten Lawinenunfälle beleuchten. "Der Grat
zwischen Haftung und Eigenverantwortung ist oft sehr schmal. Zwei
Fälle des vergangenen Jahres zeigen, dass die Gerichte
unterschiedliche Maßstäbe anlegen", erklärt Ermacora, der auch
Vizepräsident des Oesterreichischen Alpenvereins ist. Eine
wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Fälle spiele der
Alpinsachverständige: "Von seiner Einschätzung hängt es maßgeblich
ab, in welche Richtung sich das Verfahren entwickelt", so Ermacora.
Bergführer und Sicherheitsexperte Mag. Michael Larcher, der im
Alpenverein das Referat Bergsport leitet, erhofft sich von dem
Seminar, "dass wir unseren über 50 TeilnehmerInnen vermitteln können,
wie komplex und vielschichtig alpine Unfallereignisse sind. Eine
Beurteilung gestaltet sich deshalb so schwierig, weil in jedem Fall
mehrere wichtige Faktoren berücksichtigt werden müssen."
Alpinseminar: "gehen, steigen, klettern - alpine rechtsfragen" Vortragende: RA Dr. Andreas Ermacora, OStA Dr. Guido Rispoli, RA Dr. Fritz Anthamatten, PräsdLG Traunstein Dr. Klaus Weber, RidLG Dr. Norbert Hofer, StA Dr. Maria Auckenthaler, Stefan Winter (DAV Ressortleiter Breitensport), RidOLG Dr. Werner Engers, Dr. Klaus Burger, Mag. Walter Würtl (OeAV-Ausbildungsleiter). Programm zum Download: http://www.alpenverein.at/portal/Service/Downloads/Presseservice.php Journalisten sind bei allen Vorträgen willkommen, auch persönliche Interviews mit den Vortragenden sind möglich. Anmeldungen bitte an Michael Larcher Datum: 22. - 25.1.2012 Ort: Hotel Jagdschloss Kühtai, 6183 Kühtai
Rückfragehinweis:
Alpenverein
Mag. Michael Larcher, Leiter Referat Bergsport, Bergführer, gerichtl. Sachverständiger
Mobil: +43 (0)664 8556423
michael.larcher@alpenverein.at
OLG Innsbruck
Dr. Georg Menardi, Senatspräsident, OLG Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 5930-649
Mobil: +43 (0)676 898950136
georg.menardi@justiz.gv.at
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