OTS0204   18. Jan. 2012, 13:55

AUGE/UG: "Keine ORF-Reform auf Kosten demokratischer Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertretung!"

Beschneidung betriebsrätlicher Mitbestimmungsrechte in Personalfragen widerspricht Arbeitsverfassungs- und Aktienrecht


"So dringend notwendig die Zurückdrängung
parteipolitischen Einflusses und eine Demokratisierung des ORF ist
und so begrüßenswert dahingehende Initiativen auch sind, so
inakzeptabel und unzulässig sind alle Versuche, betriebsrätliche
Mitwirkungsrechte bei Personalfragen einzuschränken oder überhaupt
abzuschaffen," kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG
- Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige
GewerkschafterInnen entsprechende Passagen im heute seitens der
Grünen eingebrachten Antrag zur Reform des ORF-Stiftungsrats. "Wir
haben bereits in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass
die Aberkennung derartiger Mitbestimmungsrechte rechtlich schlichtweg
nicht zulässig und aus demokratiepolitischen Gründen ohnehin vollends
abzulehnen ist. Warum einmal mehr selbiges gefordert wird, bleibt ein
Rätsel", zeigt sich Paiha verwundert.

"Wer, wenn nicht die Belegschaft bzw. ihre Vertretung, hat ein
Recht darauf, durch Wahlentscheidungen mitzubestimmen, wer künftig
die Geschicke eines Unternehmens führt?", so Paiha weiter. "Die
BelegschaftsvertreterInnen stellen in den wahlberechtigten
Aufsichtsorganen gegenüber den EigentümervertreterInnen ohnehin stets
eine Minderheit dar - das ist im heutigen Stiftungsrat ebenso, wie in
Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften. Ihnen das Recht in
Personalentscheidungen - wie Vorstandswahlen - abzuerkennen,
verschiebt die Machtverhältnisse im Betrieb noch einmal mehr
zugunsten der Eigentümer. Die Kritik des parteiunabhängigen
ORF-Zentralbetriebsratsvorsitzenden Moser am Grünen Reformvorschlag
ist daher jedenfalls richtig, die Grünen aufgefordert, umfassende
betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte, wie sie im
Arbeitsverfassungsrecht und im Aktienrecht vorgesehen sind, voll
inhaltlich auch für den ORF zu akzeptieren und jede Einschränkung
betriebsrätlicher Rechte aus ihrem ORF-Reformantrag wieder zu
entfernen," schließt Paiha.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0204 2012-01-18 13:55 181355 Jän 12 AGG0001 0256



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Rückfragehinweis: Klaudia Paiha,
Bundessprecherin der AUGE/UG
Tel: 0664/614 50 14
Internet: www.auge.or.at

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