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OTS0102   18. Jan. 2012, 11:05

uniko zu Voranmeldung für Erstsemestrige: Frist endet mit 31. Jänner

Präsident Schmidinger: "Ab Herbst 2012 muss Neuregelung kommen"


Die Voranmeldung für Studienanfängerinnen und
-anfänger, die im Sommersemester 2012 erstmals an einer
österreichischen Universität inskribieren, wird mit 31. Jänner enden.
"Die Universitäten sehen es als ihre Verpflichtung an, die
betroffenen Studierenden auf die in knapp zwei Wochen ablaufende
Frist aufmerksam zu machen", erklärt dazu der Präsident der
Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger. Dies
umso mehr, als die gemeinsame, vom Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung, HochschülerInnenschaft (ÖH) und uniko im
November ausgearbeitete und präsentierte Neuregelung der Inskription
als Folge regierungsinterner Differenzen nicht mehr fristgerecht dem
Parlament zugeleitet werden konnte.

Die von der Bundesregierung im Sommer 2011 beschlossene
verpflichtende Voranmeldung für Erstsemestrige hat sich nach Aussage
aller Beteiligten nicht bewährt. Dennoch muss diese im Wintersemester
2011/12 erstmals erprobte Prozedur - wenn auch für einen
erfahrungsgemäß kleineren Kreis von Studienanfängerinnen und
-anfängern - wiederholt werden. "Es bleibt zu hoffen, dass dieses
Gesetz im Sommersemester zum letzten Mal angewendet wird und ab
Herbst 2012 die allseits gewünschte Neuregelung der Inskription zum
Einsatz kommt", ergänzt Schmidinger. Die Website
http://www.studienbeginn.at/ mit der aktuellen Übersicht zu allen
Voranmeldungs- und Zulassungsfristen an den öffentlichen
Universitäten ist auch auf der uniko-Homepage http://www.uniko.ac.at/
abrufbar.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0102 2012-01-18 11:05 181105 Jän 12 RKO0001 0242



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