- 18.01.2012, 10:15:31
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BMUKK fördert Kunstnachwuchs mit 90 Startstipendien, Bewerbungsfrist: 31. März 2012
BMUKK vergibt Startstipendien für Bildende Kunst, Architektur & Design, künstl. Fotografie, Video- & Medienkunst, Mode, Musik & darstellende Kunst, Filmkunst und Literatur.
Wien (OTS) - Seit 2009 schreibt das Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur jährlich zur Förderung des
künstlerischen Nachwuchses 90 Stipendien unter dem Titel
STARTSTIPENDIEN aus. Bewerbungsfrist für die Stipendien 2012 ist der
31. März 2012.
"Die Förderung und Anerkennung von Künstlerinnen und Künstlern am
Beginn ihrer Karriere ist mir als Kulturministerin sehr wichtig.
Insbesondere junge Künstler, die noch keine Reputation mit sich
bringen, stehen mit ihrer inneren Bestimmung Kunst zu schaffen vor
einer großen Herausforderung. Im Interesse unserer Gesellschaft ist
es Aufgabe der öffentlichen Hand diese Menschen dabei zu
unterstützen, diese Herausforderung zu meistern. Denn ihr Beitrag und
ihr Kunstschaffen stärkt unsere Gesellschaft nachhaltig und
bereichert unser Land in vielen Disziplinen", so Kulturministerin Dr.
Claudia Schmied.
Die Stipendien werden in den Bereichen Bildende Kunst (10),
Architektur und Design (10), künstlerische Fotografie (5), Video- und
Medienkunst (5), Mode (5), Musik und darstellende Kunst (35),
Filmkunst (5) und Literatur (15) zuerkannt und stellen eine
Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen dar.
Ziel der Stipendien ist es, die Umsetzung eines künstlerischen
Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale
Kunstszene zu erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6
Monaten und sind mit je Euro 6.600 dotiert.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei
Jahren in Österreich lebenden KünstlerInnen, deren einschlägiger
Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
KünstlerInnen ohne einschlägigen Studienabschluss, die nach dem
31.12.1976 geboren wurden. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind
Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Startstipendium oder ein
anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde.
Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. März
2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, Concordiaplatz 2,
1014 Wien zu senden.
Die Startstipendien sind Teil der umfassenden Strategie zur
Förderung von künstlerischem Nachwuchs und werden im Auftrag von
Kulturministerin Dr. Claudia Schmied seit 2009 vergeben. Seither
erfolgt die Ausschreibung jährlich. Das Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur verfolgt zahlreiche Maßnahmen zur
Nachwuchsförderung. Dazu zählen Angebote zur künstlerischen Aus- und
Weiterbildung bzw. internationalen Vernetzung, die persönliche
Förderung der KünstlerInnen durch Preise und Stipendien, die Nutzung
von Ateliers im In- und Ausland sowie zahlreiche direkte und
indirekte Unterstützungsprogramme, wie Projekt- und
Institutionenförderungen oder auch die Galerien- und
Auslandsmesseförderung.
Mehr Informationen und Bewerbungsformulare sind unter
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/20120118.xml bzw.
http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id1
abrufbar.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. (FH) Julia Flunger-Schulz Pressesprecherin Tel.: +43 1 53120 5030 mailto:[email protected] http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/index.xml
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