• 17.01.2012, 13:23:12
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Diplomatenpässe - BZÖ-Grosz vermutet Pseudoregelung mit Ausnahmen für Androsch, Blecha und Co.

Auch Neuregelung bei Dienstpässen notwendig

Wien (OTS) - BZÖ-Rechnungshofsprecher Abg. Gerald Grosz vermutet,
dass mit der heute im Ministerrat beschlossenen Neuregelung bei den
Diplomatenpässen weitere Ausnahmegenehmigungen für Rot und Schwarz
geschaffen werden. "Es ist zu vermuten, dass Androsch seinen
Diplomatenpass mit dem Fiktionstitel "Regierungsbeauftragter für
China" behalten wird. Mit der gleichen Begründung würden wir für die
Ex-Politiker Karl Blecha, Franz Vranitzky, Josef Riegler, Heinrich
Neisser, Franz Fischler, Rudolf Streicher, Robert Lichal, Wolfgang
Schüssel, Johannes Ditz, Werner Fasslabend, Rudolf Scholten, Erhard
Busek, Caspar Einem, Karl Schlögl, Benita Ferrero-Waldner, Viktor
Klima, Eleonore Hostasch, Rudolf Edlinger, Andreas Khol, Wolfgang
Ruttensdorfer, Helmut Kucacka, Franz Morak, Alfred Gusenbauer, Maria
Berger, Heide Schmidt oder auch Peter Ambrozy wieder Tür und Tor zum
Diplomatenpass öffnen. Auch diese Personen haben mehr oder weniger
halböffentliche Ehrenämter, über die sich auch ein internationaler
Status konstruieren lässt. Wenn es sich tatsächlich um eine solche
Pseudoregelung mit Ausnahmen für Androsch, Blecha und Co. handeln
sollte, wird das BZÖ sicher nicht zustimmen", so Grosz.

Der BZÖ-Abgeordnete geht noch einen Schritt weiter und verlangt auch
eine sofortige Neuregelung bei den Dienstpässen. " Der einzige
Unterschied zwischen Diplomatenpass und Dienstpass ist die Farbe. Der
Diplomatenpass ist grellrot, der Dienstpass dunkelblau - die
inhaltliche Aufforderung, den Passinhaber frei und ungehindert
passieren zu lassen, ist ident. Den Diplomatenpass stellt das
Außenministerium aus, den Dienstpass das Innenministerium. Der
Bezieherkreis des in der Europäischen Union gleichermaßen angesehenen
Dienstpasses ist völlig unklar. Manche meinen sogar Unternehmer,
Künstler und Journalisten hätten ihn bekommen. Worin dann der
"offizielle Auftrag der Republik" besteht, ist mir schleierhaft. Fakt
ist: Wer im Besitz eines Dienstpasses ist, muss auch eine aktive
dienstliche Funktion im Auftrag der Republik Österreich innehaben und
erfüllen", bekräftigt Grosz.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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