• 17.01.2012, 08:42:32
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Nach Wintereinbruch in Wien: Winterdienst der MA 48 hat alles im Griff

Für Gehsteige sind Liegenschaftseigentümer verantwortlich

Wien (OTS) - Alles im Griff hat die MA 48 nach dem ersten
flächendeckenden Schneefall in diesem Winter. Ab 20 Uhr gestern Abend
war die gesamte A-Tour auf den Hauptverkehrsrouten mit 77
Streufahrzeugen unterwegs. Ab 1 Uhr in der Früh wurden sämtliche 15
Winterdienstlagerplätze geöffnet, um die Nachlieferung mit
Streumittel sicherzustellen. Um 2 Uhr in der Früh begann für 147
Lenkerinnen der Straßenreinigung mit ihren Kleinfahrzeugen nach einer
kurzen Nacht der Dienst. Aufgrund der anhaltenden Schneefälle wurden
um 04:30 Uhr auch 21 Streu- und Räumfahrzeuge der privaten Fuhrwerker
zur Betreuung der Hochlagen im Wienerwald in den Dienst gestellt. In
der Nacht auf heute waren daher bis zu 262 Einsatzkräfte der MA 48
und der privaten Fuhrwerker im Einsatz.

Laut Prognose der Hohen Warte ist in den tiefen Lagen bzw.
innerstädtisch bereits am Vormittag mit einem Übergang zu leichten
Plusgraden zu rechnen, daher wird sich der Schnee bald in Schneematch
verwandeln. In den kälteren höheren Außenbezirken sind stellenweise
auch deutlich mehr als 5 cm Neuschnee möglich, teilweise durch
Windverfrachtungen.

MA 48 im Einsatz: Aktuell rund 1.276 Einsatzkräfte unterwegs

Aktuell sind in Wien rund 1.276 Einsatzkräfte mit 361 großen und
kleinen Streu- und Räumfahrzeugen im Einsatz, um den reibungslosen
Verkehr auf dem 2.800 km langen Straßennetz und den Fahrradwegen
sicherzustellen und die 25.000 Fußgängerübergänge von Schnee zu
befreien. Die MA 48 ist auch verantwortlich für mehr als 500.000
Laufmeter Gehsteige, Stiegen und kombinierte Geh- und Radwege.

Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie
Privatstraßen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich MA 48. Im
Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die
jeweiligen Betreiber wie etwa die Wiener Linien bzw. die
AnrainerInnen zuständig.

Gehsteige fallen in Zuständigkeit der Liegenschaftseigentümer

Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und
Hausbesitzer verantwortlich, sie haben entweder selbst oder über
beauftragte Firmen für die Räumung und Streuung zu sorgen.

Bei der Betreuung der Gehsteige ist die Winterdienstverordnung
2003 zu beachten. Streusalz ist auf Gehsteigen nur bis zu einem
Abstand von 10 m bis zu einer Grünfläche (unversiegelter Boden)
zulässig. Im Bereich von Grünflächen darf Kaliumkarbonat eingesetzt
werden, Streusplitt und geblähte Tone dürfen im Bereich der
Grünflächen ebenfalls zum Einsatz gelangen. Verboten ist generell der
Einsatz von stickstoffhältigen Mitteln sowie Asche und Schlacke. Beim
Splitt ist darauf zu achten, dass Quarzsplitt, Quarzsand und
Betonrecyclingsplitt verboten sind.

Die aktuelle Broschüre "Schnee und Eis in Wien - Verpflichtungen
für LiegenschaftseigentümerInnen" ist auf Deutsch, Türkisch und BKS
(Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) erhältlich. Als Download unter
www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/index.html#winter
bzw. zu bestellen unter der Rufnummer 01/58817-48226.

Rückfragehinweis:
DI Ulrike Volk
Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Produktmanagement, BA 4.0
Telefon: +43 1 58817 48041
E-Mail:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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