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OTS0210   16. Jan. 2012, 19:55

"Kleine Zeitung" Kommentar: "Politiker-Rücktritte: Es gilt die Unmutverschuldung" (von Adolf Winkler)

Ausgabe vom 17.01.2012


Der Kollege raste in den Tod, ich habe den Prozess
am Hals." Noch über die Rücktrittserklärung des Kärntner ÖVP-Chefs
Josef Martinz als Landesrat legte sich der lange Schatten des
verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider. Es war eine
Ausflucht, die mögliche Schuld mit einem Toten zu teilen, aber auch
die Reißleine vor dem absoluten politischen Anstandsdebakel der
Post-Haider-Ära: Eine blau-schwarze Landeskoalition, in der beide
Parteichefs als amtierende Landesregierungsmitglieder vor Gericht
stehen - das hätte Kärnten zum Hypo-Skandal auch noch mit einer
Bankrotterklärung an Rechtsempfinden und politischer Sauberkeit
gebrandmarkt. Mit seinem persönlichen Downgrading aus dem Amt hat
Martinz die Kärntner Politik vor einer drohenden Herabstufung auf
politischen Ramschstatus bewahrt.

In der jahrelangen Chronique scandaleuse um die Kärntner Hypo ist
Martinz der erste Politiker, der seine öffentlichen Ämter niederlegt.
Für das von Parteifinanzierungsverdacht umrankte Skandalhonorar von
sechs Millionen Euro für seinen Steuerberater Dietrich Birnbacher
beim Hypo-Verkauf an die Bayern hätten ihn politisch-moralische
Maßstäbe längst aus dem Amt katapultieren müssen. Dass er jetzt vor
der nahen Anklage den Hut nimmt, bringt ihm wenigstens den Respekt
ein, die Kollision von Amtsverständnis und Justiz ernster zu nehmen
als FPK-Chef Uwe Scheuch.

Dass der freiheitliche Landeshauptmann-Stellvertreter - in der
Part-of-the-Game-Affäre nicht rechtskräftig verurteilt - den
Rücktritt seines Koalitionspartners Martinz "nicht nachvollziehen"
kann, ist selbstredend.

Für Politiker vor Gericht - so auch für die beiden Genannten - gilt
wie für jeden Staatsbürger die Unschuldsvermutung. So sie im Sog von
Skandalen den Schaden übersehen, der bei ihrer Selbstbeschädigung im
Amt auf das öffentliche Ansehen von Politik, Staat und Institutionen
übergeht, gilt die Unmutverschuldung am Wahlvolk, das klare
Konsequenzen will. Zu Rücktritten kommt es erst dann, wenn dieser
Unmut von den Wählern auf die Parteigremien übergreift aus Angst um
das politische Fortkommen der Partei. Der Parteiunmut bei Martinz war
evident bis Wien. Sein Abgang ist Folge dieser Logik, seine Rückkehr
bei Freispruch ebenso fraglich.

Letztendlich sind die Wähler die Ratingagenturen der Demokratie. Für
das Rating verantwortlich, also ihren Glaubwürdigkeitsstatus, sind es
die Politiker selbst. Vom Triple A sind sie, auch wegen der
Rücktrittskultur, weit weg.****

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0210 2012-01-16 19:55 161955 Jän 12 PKZ0001 0365



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