OTS0171   16. Jan. 2012, 15:19

Mitterlehner bei Energiegipfel: Österreich soll bis 2014 unabhängig von Atomstrom werden

Atomstrom-Importverbot würde laut EU gegen Unionsrecht verstoßen - Energieminister will Erneuerbare Energien ausbauen und bis 2014 bilanziell unabhängig von Atomstrom-Importen sein


Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner warnt auf Basis einer bei der EU-Kommission eingeholten
Rechtsabschätzung vor einem standortschädlichen Alleingang
Österreichs mit einem Atomstrom-Importverbot: "Auch wir sind für ein
atomstromfreies Österreich, aber ein Importverbot wäre ein
unkalkulierbares Abenteuer auf Kosten des Energie- und
Wirtschaftsstandorts. Damit würde Österreich gegen EU-Recht verstoßen
und könnte in weiterer Folge auf ein Vertragsverletzungsverfahren mit
eventuellen Strafzahlungen zusteuern", sagte Mitterlehner nach dem 2.
Energiegipfel im Bundeskanzleramt. "Wir glauben daher, dass man das
Ziel eines atomstromfreien Österreichs vielmehr durch positive
Anreize, Wahlfreiheit und gezielte Maßnahmen in relativ kurzer Zeit
erreichen kann." Durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien
und die Steigerung der Energieeffizienz werde Österreich schon bis
2014 bilanziell unabhängig von Atomstrom. Unterstützen können diesen
Weg auch die Konsumenten. "Angesichts der seit Jahresbeginn
verbesserten Stromkennzeichnung können sie ihre Wahlfreiheit noch
besser nützen und auf Atomstrom und Graustrom gänzlich verzichten",
so Mitterlehner.

Die EU-Kommission kommt in ihrer aktuellen Expertise zum Schluss,
dass ein Verbot der Abgabe von "Strom unbekannter Herkunft"
(Graustrom) an Endverbraucher in Österreich grundsätzlich gegen
Unionsrecht (Art. 34 AEUV) verstoßen würde. Auch eine von den NGO
behauptete Rechtfertigung des Verbots nach Art. 36 AEUV
(Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit z.B. aus Gesundheits- oder
Umweltschutzgründen) sei nicht möglich, weil es sich bei Strom
jedweder Herkunft um ein legales Produkt handle, das frei im
Binnenmarkt vertrieben werden dürfe. Eine Pflicht zur Umetikettierung
ist ebenfalls eine Handelsbeschränkung und dem Verbot der Lieferung
von Graustrom gleichzusetzen. "Das angedachte Verbot der Abgabe von
Atom- sowie von 'Graustrom' an Endverbraucher würde somit Unionsrecht
verletzen", heißt es daher wörtlich in dem Schreiben der
Generaldirektion für Energie, die dabei auch die Judikatur des
Europäischen Gerichtshofs einbezieht.

"Weitere Maßnahmen gegen Atomstrom sollten zudem in Einklang mit
den Aktivitäten Deutschlands zum Ausstieg stehen, das schon bis Mitte
2012 ein Stromherkunftssystem etablieren will. Denn die Hebelwirkung
von Österreich ist viel zu klein, um im Alleingang strukturelle
Änderungen am europäischen Energiemarkt zu schaffen", so Mitterlehner
unter Verweis auf Zahlen zum Atomstromanteil in Österreich. Dieser
lag 2010 im öffentlichen Netz Österreichs bei 2,2 Terawattstunden
(TWh), das entspricht lediglich 0,25 Prozent des im Jahr 2010
erzeugten Atomstroms in Europa. Der Anteil des Atomstroms im Netz ist
im Jahr 2010 auf 3,9 Prozent gesunken.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0171 2012-01-16 15:19 161519 Jän 12 MWA0001 0437



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