• 13.01.2012, 08:48:42
  • /
  • OTS0011 OTW0011

Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern ab Juni 2012 ungültig - Gültiges Reisedokument auch im Schengen-Raum nötig

Bregenz/Wien (OTS/VLK) - Eintragungen von Kindern im Reisepass
eines Elternteils sind ab 15. Juni 2012 ungültig. "Spätestens zu
diesem Zeitpunkt braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass", betont
Landesamtsdirektor Günther Eberle, "Wer rechtzeitig und nicht erst
kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet längere Wartezeiten bei
den Passbehörden."

Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung
von Kindern. Jede Person - also auch jedes Kind - bekommt einen
eigenen Reisepass mit Chip. Die Gebühr für den Kinderreisepass mit
Chip beträgt 30 Euro. Bereits bestehende Kindermiteintragungen
bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese
automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes
Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit
des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung
befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum
darin gedruckten Ablaufdatum.

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die
Gültigkeitsdauer zwei Jahre. Ab dem zweiten Geburtstag bis zum
vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle
fünf Jahre erneuert werden. Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein
Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt.

Reisedokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) müssen
innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell mitgeführt
werden. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Seit dem
15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei
handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede
Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag
bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann
in Vorarlberg bei den vier Bezirkshauptmannschaften, unabhängig vom
Wohnsitz, beantragt werden.
Weitere Informationen unter www.passkontrolle.at.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20141, Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel